Wir waren echt zufrieden. Rückruf kam schon am gleichen Tag, Termin und fertiger Fahrplan folgten in unter 14 Tagen. Man hat einen festen Ansprechpartner, der auch später noch erreichbar ist. Alles wurde klar erklärt, ohne Fachchinesisch. Den ganzen Förderkram haben sie komplett übernommen. Termine und Preise wurden eingehalten. Klare Empfehlung.
Sanieren im vermieteten Haus: Mit Mietern oder im leeren Haus?
Sie wollen ein vermietetes Haus sanieren? Ein Haus mit Mietern zu sanieren ist anstrengender. Ein leeres Haus zu sanieren kostet dafür Miete, die nicht reinkommt. Beides hat Vor- und Nachteile – und für beides gibt es Regeln, die man kennen sollte.

Das Wichtigste in Kürze
- Modernisierungen spätestens drei Monate vorher in Textform ankündigen.
- Bei energetischer Modernisierung ist die Mietminderung für drei Monate ausgeschlossen.
- Im leeren Haus geht es schneller, aber ohne Mieteinnahmen.
- Auch der Vermieter spart: Er trägt einen Teil des CO₂-Preises.
Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch § 559 (Mieterhöhung nach Modernisierung) · BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · Stand der Angaben: 28.09.2026
Sie planen die Sanierung eines vermieteten Hauses? Wir planen die Maßnahmen so, dass sie in den Alltag der Mieter passen.
Kostenloses Erstgespräch anfragenMit Mietern oder ohne?
| Bewohntes Haus | Leeres Haus | |
|---|---|---|
| Ablauf | ankündigen, abstimmen, rücksichtsvoll arbeiten | frei planen, einfach loslegen |
| Einnahmen während der Bauzeit | Mieten laufen weiter | keine |
| Bauzeit | meist länger | kürzer |
| Miete danach | Erhöhung nach gesetzlichen Grenzen | Neuvermietung zu Marktpreisen |
| Konfliktpotenzial | hoch, wenn schlecht geplant | gering |
Die Regeln bei bewohnten Häusern
- AnkündigenSpätestens drei Monate vorher in Textform: was gemacht wird, wann, wie lange und wie sich die Miete voraussichtlich ändert.
- DuldenMieter müssen eine Modernisierung grundsätzlich dulden, können aber Härtegründe einwenden.
- Keine Minderung in den ersten drei MonatenBei energetischer Modernisierung ist die Mietminderung für drei Monate ausgeschlossen.
- Danach Miete anpassenEin Teil der Kosten kann auf die Miete umgelegt werden, abzüglich der Zuschüsse – siehe Miete nach der Sanierung.
Was die Baustelle mit Mietern erträglich macht
Die meisten Konflikte entstehen nicht durch die Sanierung selbst, sondern durch schlechte Planung: Handwerker, die unangekündigt vor der Tür stehen, Schmutz, der wochenlang liegen bleibt, Heizung, die im Winter ausfällt. Fassade, Dach und Fenster lassen sich von außen erledigen, ohne die Wohnungen lange zu stören. Der Heizungstausch gehört in die warme Jahreszeit.
Ein fester Ansprechpartner, ein Aushang mit dem Zeitplan und eine Baustelle, die abends sauber ist, wirken Wunder. Und danach: Die Mieter zahlen weniger Heizkosten. Das ist ein gutes Argument.
Was Vermieter oft übersehen
Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter den CO₂-Preis auf Gas und Öl. Je schlechter das Haus, desto größer der Anteil des Vermieters. Eine Sanierung senkt also auch Ihre eigenen Kosten.
Nach dem Fenstertausch kann eine Lüftung sinnvoll sein: Sie wissen nicht, wie Ihre Mieter lüften. Mehr dazu in Schimmel nach dem Fenstertausch.
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Wie früh muss ich eine Modernisierung ankündigen?
Spätestens drei Monate vor Beginn, in Textform, mit Art, Umfang, Beginn, Dauer und der zu erwartenden Mieterhöhung.
Dürfen Mieter die Miete wegen der Baustelle mindern?
Bei einer energetischen Modernisierung ist die Minderung für die ersten drei Monate ausgeschlossen. Danach ist sie möglich, wenn die Wohnung erheblich beeinträchtigt ist.
Muss der Mieter die Arbeiten dulden?
Grundsätzlich ja. Er kann aber einwenden, dass die Maßnahme für ihn eine unzumutbare Härte bedeutet.
Ist eine Lüftungsanlage in Mietwohnungen sinnvoll?
Oft ja. Sie wissen nicht, wie Ihre Mieter lüften. Nach neuen Fenstern schützt eine Lüftung vor Schimmelschäden.
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