Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent – aber nur noch bis Januar
Der Bonus belohnt, wer eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung früh ersetzt. Ab dem 1. Februar 2027 schrumpft er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, im August 2028 ist er weg. Wer ihn bekommt und was Warten in Euro kostet.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer eine alte Heizung früh ersetzt, bekommt 16 % zusätzlich zur Heizungsförderung (Klimageschwindigkeitsbonus) – bei Antrag bis 31.01.2027. Danach sinkt der Zuschlag auf 12 % und weiter alle sechs Monate.
- Er gilt für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine Ölheizung, Kohleheizung, Gas-Etagenheizung (eigene Gastherme in jeder Wohnung) oder Nachtstromspeicherheizung (alte Elektroheizung, die nachts Wärme speichert) ersetzen – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist.
- Die alte Heizung muss noch funktionieren.
- Es zählt das Datum des Antrags, nicht das des Einbaus.
Quellen: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026
Für Ihren Bonus zählt der Antrag, nicht der Einbau. Wir bereiten Bestätigung und Vertrag so vor, dass Ihr Antrag vor dem Stichtag steht.
Kostenloses Erstgespräch anfragenWer den Bonus bekommt
Sie bekommen den Bonus nur, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine der Heizungen aus der Tabelle ersetzen, solange sie noch funktioniert.
Den Klimageschwindigkeitsbonus (Zuschlag, wenn eine alte Heizung früh ersetzt wird) gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen – und nur, wenn eine dieser Heizungen ersetzt wird, solange sie noch läuft:
| Alte Heizung | Bonus |
|---|---|
| Ölheizung | immer, unabhängig vom Alter |
| Kohleheizung | immer, unabhängig vom Alter |
| Gastherme in der Wohnung (Gas-Etagenheizung) | immer, unabhängig vom Alter |
| Nachtspeicherheizung (Strom) | immer, unabhängig vom Alter |
| Gasheizung | wenn sie seit mindestens 20 Jahren läuft |
| Holz- oder Pelletheizung | wenn sie seit mindestens 20 Jahren läuft |
So schrumpft der Bonus
Je später Sie den Antrag stellen, desto weniger Bonus bekommen Sie – nach festem Plan.
Die Kürzung läuft nach festem Plan. Es zählt immer der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.
| Antrag gestellt | Zuschlag | Angerechnete Kosten höchstens | Zuschuss im Beispiel |
|---|---|---|---|
| Antrag bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € | 12.880 € |
| Antrag ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € | 11.445 € |
| Antrag ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € | 10.070 € |
| Antrag ab 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € | 8.755 € |
| Antrag ab 01.08.2028 | 0 % | 25.000 € | 7.500 € |
Der Sonderfall Gasheizung um die 20 Jahre
Ihre Gasheizung ist fast 20 Jahre alt? Dann kann es sich lohnen, mit dem Antrag ein paar Monate zu warten.
Bei Gasheizungen entscheidet das Alter am Tag des Antrags. Das führt zu einer Rechnung, die viele übersehen: Wurde Ihre Gasheizung im Mai 2007 in Betrieb genommen, wird sie im Mai 2027 zwanzig Jahre alt. Ein Antrag im Januar 2027 bringt dann noch keinen Bonus – ein Antrag im Mai 2027 bringt 12 Prozent.
Bei älteren Anlagen ist die Frage einfacher: Je früher der Antrag, desto höher der Bonus. Bei Öl, Kohle, Gasthermen in der Wohnung und Nachtspeichern spielt das Alter keine Rolle.
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Muss die alte Heizung noch funktionieren?
Ja. Den Zuschlag gibt es nur, wenn die alte Heizung noch läuft. Ist sie ausgefallen, bleiben die 30 Prozent für alle – und die Miete für eine Übergangsheizung wird bis zu einem Jahr mitgefördert.
Woher weiß ich, wie alt meine Gasheizung ist?
Der Tag, an dem sie zum ersten Mal lief, steht auf dem Typenschild der Heizung oder im Protokoll des Schornsteinfegers. Gezählt werden 20 Jahre bis zum Tag Ihres Antrags.
Gilt das Datum des Antrags oder des Einbaus?
Das Datum des Antrags. Wer im Januar 2027 beantragt, bekommt 16 Prozent – auch wenn die Wärmepumpe erst im Sommer eingebaut wird.
Bekommen Vermieter den Bonus?
Nein. Es gibt ihn nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. In Mehrfamilienhäusern beantragen sie ihn für ihre eigene Wohnung zusätzlich selbst.
Schaffen Sie es vor dem 1. Februar 2027?
Für den Antrag brauchen Sie zwei Dinge: die Bestätigung vom Energieberater oder Heizungsbauer und einen Vertrag mit Förderklausel. Beides bereiten wir mit Ihnen vor.
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Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 01.02.2027 von 16 auf 12 %. Es zählt das Datum des Antrags.
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