Ihr Energieausweis in 2 Tagen
Sie verkaufen oder vermieten und brauchen schnell einen Energieausweis? Bei Verkauf und Vermietung ist der Energieausweis Pflicht — spätestens bei der Besichtigung muss er vorliegen. Wer ihn nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld. Wir stellen ihn aus, meist ohne Vor-Ort-Termin.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht und zehn Jahre gültig.
- Bei Häusern mit bis zu vier Wohnungen und Baujahr vor 1978 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben (er wird aus dem Gebäude berechnet, nicht aus dem Verbrauch), sofern das Haus nicht nachträglich auf den Dämmstandard von 1977 gebracht wurde. Sonst dürfen Sie wählen.
- Bei uns ab 59 €, ausgestellt in zwei Tagen.
Quellen: Gebäudeenergiegesetz (GEG) · Stand der Angaben: 28.09.2026
Nur eingetragene Expertinnen und Experten dürfen die Bestätigungen ausstellen, die BAFA und KfW für die Förderung verlangen. Antrag, Nachweise und Fristen übernehmen wir vollständig – zum Festpreis, ohne Nachberechnung.
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Der Energieausweis einfach erklärt: wann Sie ihn brauchen und welchen
Zwei Arten, eine Pflicht. Das Wichtigste in vier Antworten.
Was ist ein Energieausweis?
Er zeigt auf einer Farbskala, wie viel Energie ein Haus braucht – ähnlich wie das Etikett an Kühlschrank oder Waschmaschine. Käufer und Mieter können damit Häuser vergleichen.
Wann brauchen Sie ihn?
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder neu vermieten. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn vorlegen, sonst droht ein Bußgeld. Wohnen Sie selbst im Haus und ändert sich nichts, brauchen Sie keinen.
Welcher Ausweis ist der richtige?
Es gibt zwei Arten. Der Verbrauchsausweis wird aus Ihren Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet und ist günstiger. Der Bedarfsausweis wird aus dem Gebäude selbst berechnet – Baujahr, Wände, Fenster, Heizung – und hängt nicht davon ab, wie viel Sie persönlich heizen. Für ältere kleine Häuser ist er vorgeschrieben. Wir sagen Ihnen, welcher bei Ihnen erlaubt ist.
Was müssen Sie dafür tun?
Uns ein paar Angaben und Unterlagen schicken: Baujahr, Wohnfläche, Art der Heizung und die Abrechnungen oder Pläne. Ein Termin bei Ihnen ist meist nicht nötig.
Was Sie bekommen
Sie bekommen den Ausweis, den Sie bei Verkauf oder Vermietung vorlegen müssen – mit Registriernummer.
Verbrauchsausweis
Wird aus Ihren Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet. Das ist der günstigere und schnellere Weg.
Bedarfsausweis
Wird aus dem Gebäude selbst berechnet: Baujahr, Wände, Fenster, Heizung. Vorgeschrieben für Häuser mit bis zu vier Wohnungen und Baujahr vor 1978, die seither nicht entsprechend gedämmt wurden.
Amtliche Nummer inklusive
Jeder Energieausweis braucht eine amtliche Registriernummer. Wir melden Ihren Ausweis bei der zuständigen Stelle an, dem Deutschen Institut für Bautechnik. Die Nummer steht dann im Dokument.
In zwei Tagen
Sobald Ihre Unterlagen vollständig sind, haben Sie den Ausweis nach zwei Tagen als PDF. Er gilt zehn Jahre.
So läuft es ab
Sie schicken uns ein paar Angaben zu Ihrem Haus – sobald alles vollständig ist, haben Sie den Ausweis nach zwei Tagen als PDF.
Angaben schicken
Sie schicken uns Baujahr, Wohnfläche und Art der Heizung – dazu die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre oder, für den Bedarfsausweis, die Baupläne.
Wir prüfen
Wir sagen Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Haus erlaubt ist, und fragen nach, falls etwas fehlt.
Wir erstellen den Ausweis
Wir berechnen die Werte und melden den Ausweis amtlich an.
Sie bekommen den Ausweis
Als PDF, auf Wunsch zusätzlich per Post. Damit können Sie sofort inserieren und Besichtigungen machen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten (so nennen die Förderstellen eine Wohnung) und Baujahr vor 1978 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht auf den damaligen Wärmeschutzstandard saniert wurde. In allen anderen Fällen dürfen Sie wählen.
Wie lange ist er gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.
Was passiert, wenn ich keinen habe?
Bei Verkauf und Vermietung ist die Vorlage Pflicht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Brauche ich einen Vor-Ort-Termin?
Für den Verbrauchsausweis in der Regel nicht. Beim Bedarfsausweis hängt es davon ab, wie vollständig Ihre Unterlagen sind.
Die Deutsche Sanierungsförderung ist ein privates Beratungsunternehmen und keine staatliche Stelle. Über Fördermittel entscheiden ausschließlich das BAFA und die KfW.
Stand der Förderangaben: September 2026. Die genannten Zuschüsse stammen aus zwei staatlichen Programmen: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Dämmung, Fenster, Lüftung – zuständig ist das BAFA) und der Heizungsförderung der KfW. Es gelten die Regeln an dem Tag, an dem Ihr Antrag gestellt wird. Einen Anspruch auf Förderung haben Sie erst mit der schriftlichen Zusage; der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Diese Seite ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung im rechtlichen Sinne.
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