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Energieausweis

Ihr Energieausweis in 2 Tagen

Sie verkaufen oder vermieten und brauchen schnell einen Energieausweis? Bei Verkauf und Vermietung ist der Energieausweis Pflicht — spätestens bei der Besichtigung muss er vorliegen. Wer ihn nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld. Wir stellen ihn aus, meist ohne Vor-Ort-Termin.

ab 59 €
Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis ab 149 €
Nach GEG ausgestelltZehn Jahre gültigMeist ohne Vor-Ort-TerminBerufshaftpflichtversichert
Energieausweis auf einem BildschirmBedarfsausweis nach GEG mit Registriernummer, Gebäudeangaben, Effizienzklassenskala von A+ bis H und den Kennwerten 168 und 196 kWh je Quadratmeter und Jahr. ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) · Bedarfsausweis REGISTRIERNUMMER NW-2026-0154872 Gültig bis 17.09.2036 GEBÄUDE GebäudetypEinfamilienhaus AdresseMusterstraße 12, Essen Anzahl Wohnungen1 Baujahr Gebäude1972 Baujahr Wärmeerzeuger2004 Gebäudenutzfläche Aₙ178 m² ENERGIEEFFIZIENZKLASSE · ANLAGE 10 GEG A+ABCDEFGH 305075100130160200250 Ihr Gebäude Endenergiebedarf 168 kWh/(m²·a) Primärenergiebedarf 196 kWh/(m²·a) Heizöl-Zentralheizung, Baujahr 2004 · Warmwasser zentral Ausstellungsdatum 17.09.2026 · Aussteller: Ing. Yassir Mustafa, eingetragener Energieeffizienz-Experte Beispielhafte Darstellung · kein ausgestellter Energieausweis

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht und zehn Jahre gültig.
  • Bei Häusern mit bis zu vier Wohnungen und Baujahr vor 1978 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben (er wird aus dem Gebäude berechnet, nicht aus dem Verbrauch), sofern das Haus nicht nachträglich auf den Dämmstandard von 1977 gebracht wurde. Sonst dürfen Sie wählen.
  • Bei uns ab 59 €, ausgestellt in zwei Tagen.

Quellen: Gebäudeenergiegesetz (GEG) · Stand der Angaben: 28.09.2026

Energieeffizienz-Experte, eingetragen in der Expertenliste der dena
Eingetragene Energieeffizienz-Experten des Bundes.

Nur eingetragene Expertinnen und Experten dürfen die Bestätigungen ausstellen, die BAFA und KfW für die Förderung verlangen. Antrag, Nachweise und Fristen übernehmen wir vollständig – zum Festpreis, ohne Nachberechnung.

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Ihr Anliegen, zwei Fragen zum Haus, dann Ihre Nummer. Danach ruft Sie innerhalb von 24 Stunden ein eingetragener Energieberater an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Oder rufen Sie direkt an, ganz wie Sie möchten.

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Einfach erklärt

Der Energieausweis einfach erklärt: wann Sie ihn brauchen und welchen

Zwei Arten, eine Pflicht. Das Wichtigste in vier Antworten.

Was ist ein Energieausweis?

Er zeigt auf einer Farbskala, wie viel Energie ein Haus braucht – ähnlich wie das Etikett an Kühlschrank oder Waschmaschine. Käufer und Mieter können damit Häuser vergleichen.

Wann brauchen Sie ihn?

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder neu vermieten. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn vorlegen, sonst droht ein Bußgeld. Wohnen Sie selbst im Haus und ändert sich nichts, brauchen Sie keinen.

Welcher Ausweis ist der richtige?

Es gibt zwei Arten. Der Verbrauchsausweis wird aus Ihren Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet und ist günstiger. Der Bedarfsausweis wird aus dem Gebäude selbst berechnet – Baujahr, Wände, Fenster, Heizung – und hängt nicht davon ab, wie viel Sie persönlich heizen. Für ältere kleine Häuser ist er vorgeschrieben. Wir sagen Ihnen, welcher bei Ihnen erlaubt ist.

Was müssen Sie dafür tun?

Uns ein paar Angaben und Unterlagen schicken: Baujahr, Wohnfläche, Art der Heizung und die Abrechnungen oder Pläne. Ein Termin bei Ihnen ist meist nicht nötig.

Leistungsumfang

Was Sie bekommen

Sie bekommen den Ausweis, den Sie bei Verkauf oder Vermietung vorlegen müssen – mit Registriernummer.

Verbrauchsausweis

Wird aus Ihren Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet. Das ist der günstigere und schnellere Weg.

Bedarfsausweis

Wird aus dem Gebäude selbst berechnet: Baujahr, Wände, Fenster, Heizung. Vorgeschrieben für Häuser mit bis zu vier Wohnungen und Baujahr vor 1978, die seither nicht entsprechend gedämmt wurden.

Amtliche Nummer inklusive

Jeder Energieausweis braucht eine amtliche Registriernummer. Wir melden Ihren Ausweis bei der zuständigen Stelle an, dem Deutschen Institut für Bautechnik. Die Nummer steht dann im Dokument.

In zwei Tagen

Sobald Ihre Unterlagen vollständig sind, haben Sie den Ausweis nach zwei Tagen als PDF. Er gilt zehn Jahre.

Wie ist das bei Ihrem Haus?Kostenloses Erstgespräch anfragen
Ablauf

So läuft es ab

Sie schicken uns ein paar Angaben zu Ihrem Haus – sobald alles vollständig ist, haben Sie den Ausweis nach zwei Tagen als PDF.

SCHRITT 1

Angaben schicken

Sie schicken uns Baujahr, Wohnfläche und Art der Heizung – dazu die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre oder, für den Bedarfsausweis, die Baupläne.

SCHRITT 2

Wir prüfen

Wir sagen Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Haus erlaubt ist, und fragen nach, falls etwas fehlt.

SCHRITT 3

Wir erstellen den Ausweis

Wir berechnen die Werte und melden den Ausweis amtlich an.

SCHRITT 4

Sie bekommen den Ausweis

Als PDF, auf Wunsch zusätzlich per Post. Damit können Sie sofort inserieren und Besichtigungen machen.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten (so nennen die Förderstellen eine Wohnung) und Baujahr vor 1978 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht auf den damaligen Wärmeschutzstandard saniert wurde. In allen anderen Fällen dürfen Sie wählen.

Wie lange ist er gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.

Was passiert, wenn ich keinen habe?

Bei Verkauf und Vermietung ist die Vorlage Pflicht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Brauche ich einen Vor-Ort-Termin?

Für den Verbrauchsausweis in der Regel nicht. Beim Bedarfsausweis hängt es davon ab, wie vollständig Ihre Unterlagen sind.

Noch unsicher? Rufen Sie an.

Kostenfrei und ohne Verkaufsdruck. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich das bei Ihnen lohnt.

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