Beratung und Förderung:   Mo–Fr 8–19 Uhr · Erstgespräch kostenfrei
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Sanierung und Förderung

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 28.09.2026

Alle Fragen, die uns Eigentümer zu Heizungsförderung, BAFA-Zuschüssen, Antrag und Kosten am häufigsten stellen – mit kurzen Antworten und dem Link zur ausführlichen Seite.

15 Minuten am Telefon, unverbindlich.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Erstgespräch beantworten wir sie – kostenlos und ohne Verkaufsdruck.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Heizungsförderung

Bekommen auch Vermieter die Heizungsförderung?

Ja, 30 Prozent Zuschuss bekommen auch Vermieter. Die beiden Zuschläge – für den frühen Tausch einer alten Heizung und für niedrigeres Einkommen – gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen (Hauptwohnsitz). Mehr dazu

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Ja. Die KfW lässt beim Einfamilienhaus keine Vollmacht zu, nur bei Eigentümergemeinschaften. Wir bereiten alles vor – Sie senden den Antrag im Portal „Meine KfW“ selbst ab. Mehr dazu

Was ist, wenn meine Heizung schon kaputt ist?

Dann wird die Miete einer Übergangsheizung bis zu einem Jahr mitgefördert. Den Vertrag für die neue Heizung unterschreiben Sie trotzdem nur mit Förderklausel – er gilt dann erst, wenn die Förderung zugesagt ist. Mehr dazu

Wie viel Zeit habe ich nach der Zusage?

36 Monate für den Einbau. Danach haben Sie sechs Monate ab der letzten Rechnung, um die Nachweise einzureichen – sonst verfällt der Zuschuss. Mehr dazu

Gibt es für Gas-Brennwertkessel noch Geld?

Nein. Für Öl- und Gaskessel gibt es keinen Zuschuss – auch nicht, wenn sie mit einer Wärmepumpe kombiniert werden. Gefördert wird dann nur die Wärmepumpe. Mehr dazu

Wie genau ist der Rechner?

Er rechnet mit den Sätzen und Grenzen, die die KfW veröffentlicht hat. Unsicher ist nur Ihre Eingabe: Ob wirklich alle Kosten aus dem Angebot gefördert werden, zeigt erst die Prüfung durch Energieberater oder Heizungsbauer (Bestätigung zum Antrag). Mehr dazu

Welches Einkommen muss ich eintragen?

Die Zahl „zu versteuerndes Einkommen“ aus Ihrem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Es zählt der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Mehr dazu

Zählen Heizkörper und hydraulischer Abgleich mit?

Ja, soweit sie für die neue Heizung nötig sind – etwa der Tausch zu kleiner Heizkörper, das Einstellen der Heizkörper oder der Abbau der alten Anlage. Mehr dazu

Was passiert, wenn es am Ende teurer wird?

Der Zuschuss kann nachträglich nicht erhöht werden. Setzen Sie die Kosten im Antrag deshalb realistisch an – wir prüfen das Angebot vorher mit Ihnen. Mehr dazu

Zählt mein Bruttoeinkommen?

Nein. Es zählt die Zahl „zu versteuerndes Einkommen“ aus Ihrem Steuerbescheid. Sie liegt meist deutlich unter dem Bruttogehalt, weil das Finanzamt vorher Berufsausgaben, Versicherungsbeiträge und Freibeträge abzieht. Mehr dazu

Welche Jahre werden angesetzt?

Der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag. Für einen Antrag 2026 also 2023 und 2024, für einen Antrag 2027 die Jahre 2024 und 2025. Mehr dazu

Ich gebe keine Steuererklärung ab – was nun?

Die KfW akzeptiert nur Einkommensteuerbescheide, keine Rentenbescheide oder Lohnsteuerbescheinigungen. Wer den Bonus will, braucht für beide Jahre einen Bescheid. Mehr dazu

Wessen Einkommen zählt zum Haushalt?

Das der Eigentümer, die im Haus gemeldet sind, und ihrer Ehe- oder Lebenspartner. Einkommen minderjähriger Kinder und anderer Mitbewohner zählt nicht. Mehr dazu

Bekomme ich den Bonus auch als Vermieter?

Nein. Den Zuschlag gibt es nur für die Wohnung, in der Sie selbst wohnen (Hauptwohnsitz). Mehr dazu

Muss die alte Heizung noch funktionieren?

Ja. Den Zuschlag gibt es nur, wenn die alte Heizung noch läuft. Ist sie ausgefallen, bleiben die 30 Prozent für alle – und die Miete für eine Übergangsheizung wird bis zu einem Jahr mitgefördert. Mehr dazu

Woher weiß ich, wie alt meine Gasheizung ist?

Der Tag, an dem sie zum ersten Mal lief, steht auf dem Typenschild der Heizung oder im Protokoll des Schornsteinfegers. Gezählt werden 20 Jahre bis zum Tag Ihres Antrags. Mehr dazu

Gilt das Datum des Antrags oder des Einbaus?

Das Datum des Antrags. Wer im Januar 2027 beantragt, bekommt 16 Prozent – auch wenn die Wärmepumpe erst im Sommer eingebaut wird. Mehr dazu

Bekommen Vermieter den Bonus?

Nein. Es gibt ihn nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. In Mehrfamilienhäusern beantragen sie ihn für ihre eigene Wohnung zusätzlich selbst. Mehr dazu

Kann auch mein Heizungsbauer die Bestätigung ausstellen?

Ja, bei der KfW dürfen auch Fachbetriebe sie ausstellen. Ein Energieberater prüft aber zusätzlich, ob Anlage und Angebot zu Ihrem Haus passen – nicht nur, ob es Zuschuss dafür gibt. Mehr dazu

Ist die Bestätigung schon ein Auftrag für die Heizung?

Nein. Planung und Beratung – dazu gehört die Bestätigung – zählen nicht als Baubeginn. Sie dürfen sie vor dem Antrag beauftragen. Mehr dazu

Was ist der Unterschied zur Technischen Projektbeschreibung beim BAFA?

Beide Papiere erfüllen denselben Zweck, sie heißen nur anders: beim BAFA (Dämmung, Fenster) Technische Projektbeschreibung (beschreibt vor dem Antrag, was gebaut wird – ausgestellt vom Energieberater), bei der KfW (Heizung) Bestätigung zum Antrag. Die Nummer der Projektbeschreibung ist zwei Monate gültig – so lange haben Sie Zeit für den Antrag. Mehr dazu

Brauche ich nach dem Einbau noch etwas?

Ja, eine zweite Bestätigung (Bestätigung nach Durchführung). Darin steht, dass die Heizung wie beantragt eingebaut wurde und was sie tatsächlich gekostet hat. Ohne sie wird nichts ausgezahlt. Mehr dazu

Was ist der Unterschied zwischen aufschiebend und auflösend?

Aufschiebend: Der Vertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam. Auflösend: Er gilt sofort, endet aber, wenn die Zusage ausbleibt. Beide Varianten erkennen KfW und BAFA an. Mehr dazu

Darf ich vor dem Antrag schon einen Vertrag unterschreiben?

Sie müssen sogar – aber nur mit Förderklausel. Ohne sie zählt schon Ihre Unterschrift als Beginn des Vorhabens, und dann gibt es keine Förderung mehr. Mehr dazu

Was muss außer der Bedingung im Vertrag stehen?

Das voraussichtliche Datum der Umsetzung. Beim BAFA muss es innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage liegen. Mehr dazu

Muss ich den Vertrag einreichen?

Bei der KfW ja, er wird beim Antrag hochgeladen. Beim BAFA muss er vorliegen, wird aber nicht eingereicht. Mehr dazu

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Für die Förderung ja: Beim Heizungstausch über die KfW müssen Rohre und Heizkörper richtig eingestellt werden, und das BAFA verlangt den Abgleich in der genauen Variante (Verfahren B). Mehr dazu

Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und B?

Verfahren A schätzt grob, wie viel Wärme das Haus braucht. Verfahren B (das genaue Verfahren mit Berechnung für jeden Raum) berechnet es für jeden Raum einzeln – das ist genauer und für die Förderung vorgeschrieben. Mehr dazu

Wird der Abgleich allein gefördert?

Ja, als Heizungsoptimierung mit 15 Prozent. Voraussetzung: Die Heizung ist älter als zwei Jahre, eine Öl- oder Gasheizung höchstens 20 Jahre alt, und das Haus hat höchstens fünf Wohnungen. Mehr dazu

Wie weise ich den Abgleich nach?

Den Nachweis füllt Ihr Fachbetrieb aus – meist auf einem Standardformular des Branchenverbands VdZ. Bei Heizungen, die mit warmer Luft arbeiten, wird stattdessen das Einstellen der Luftmengen nachgewiesen. Mehr dazu

Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Fußbodenheizung?

Nein. Viele Altbauten kommen mit Heizkörpern aus, wenn das Haus mit höchstens 55 Grad warmem Heizwasser warm wird. Oft genügt es, einzelne zu kleine Heizkörper zu tauschen. Mehr dazu

Wie finde ich heraus, ob mein Haus geeignet ist?

Stellen Sie an einem kalten Tag an Ihrer Heizung die Temperatur des Heizwassers (Vorlauftemperatur) auf 50 bis 55 Grad. Werden alle Räume warm, ist das ein gutes Zeichen. Genau wird es, wenn für jeden Raum berechnet wird, wie viel Wärme er braucht. Mehr dazu

Werden neue Heizkörper mitgefördert?

Ja. Müssen zu kleine Heizkörper getauscht werden, damit das Heizwasser weniger heiß sein muss, wird das zusammen mit der Wärmepumpe gefördert. Mehr dazu

Sollte ich erst dämmen?

Nicht zwingend, aber es hilft: Mit jeder Dämmung kommt das Haus mit weniger heißem Heizwasser aus – die Wärmepumpe kann kleiner sein und braucht weniger Strom. Die richtige Reihenfolge klärt der Sanierungsfahrplan. Mehr dazu

Wie ist das bei Ihrem Haus?Kostenloses Erstgespräch anfragen

Dämmung, Fenster und Technik

Wird das Gerüst mitgefördert?

Ja. Gerüst, Baustelleneinrichtung, Entsorgung und das Wiederherstellen von Putz, Anstrich oder Böden werden mitgefördert – sofern sie für die Dämmung oder die neuen Fenster nötig sind. Mehr dazu

Und wenn ich selbst mit anpacke?

Dann wird nur das Material gefördert, die eigene Arbeitszeit nicht. Ein Energieberater oder Fachbetrieb muss bestätigen, dass fachgerecht gearbeitet wurde. Mehr dazu

Zählt eine Photovoltaikanlage dazu?

In der Regel nicht. Ausnahme: Solardachziegel oder Solarmodule, die bei einer Dachdämmung die Ziegel ersetzen und für die Sie keine Einspeisevergütung bekommen. Mehr dazu

Werden Behördengebühren gefördert?

Nein. Genehmigungen, Umzugskosten und Ausweichquartiere sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mehr dazu

Kann ich meine Gasheizung optimieren lassen und Förderung bekommen?

Ja, wenn sie höchstens 20 Jahre alt ist. Für ältere Öl- und Gasheizungen gibt es diesen Zuschuss nicht mehr – bei ihnen wird stattdessen der Austausch gefördert. Mehr dazu

Brauche ich dafür einen eingetragenen Energieberater?

Für die Heizungsoptimierung allein nicht, ein Fachbetrieb reicht. Beantragen Sie gleichzeitig eine Dämmung, brauchen Sie den Energieberater für den ganzen Antrag. Mehr dazu

Wird eine neue Heizung als Optimierung gefördert?

Nein. Der Einbau oder Tausch der Heizung selbst – Kessel, Therme oder Wärmepumpe – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dafür gibt es die Heizungsförderung der KfW. Mehr dazu

Wie viel müssen die Arbeiten mindestens kosten?

300 € je Antrag, einschließlich Mehrwertsteuer. Mehr dazu

Wie gut muss die neue Haustür dämmen?

Ihr U-Wert (Maß für den Wärmeverlust: je kleiner, desto besser gedämmt) darf höchstens 1,3 W/(m²K) betragen – je kleiner die Zahl, desto besser dämmt die Tür. Die meisten gedämmten Markentüren liegen deutlich darunter. Mehr dazu

Wird auch die Einbruchsicherheit gefördert?

Ja. Einbruchhemmende Türen (ab Widerstandsklasse RC2) und Sicherheitsbeschläge werden mitgefördert, wenn die Tür gut genug dämmt. Mehr dazu

Und die Tür zum unbeheizten Keller?

Ja. Auch Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen – etwa zum Keller oder zum Dachboden – werden gefördert. Mehr dazu

Lohnt sich der Antrag für eine einzelne Tür?

Bei 15 Prozent und rund 5.000 € sind es etwa 700 €. Wegen des Aufwands für Energieberater und Antrag lohnt es sich vor allem, wenn die Tür zusammen mit Fenstern getauscht wird. Mehr dazu

Wer darf die Baubegleitung machen?

Ein Energieberater aus der staatlichen Expertenliste, der vom ausführenden Betrieb unabhängig ist. Mehr dazu

Wie viel wird gefördert?

50 % der Kosten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden höchstens 5.000 € im Jahr angerechnet – also bis 2.500 € Zuschuss. Mehr dazu

Wird auch die reine Beratung zu Förderprogrammen bezuschusst?

Nein. Gefördert werden die technische Planung, die Begleitung auf der Baustelle und die Kontrolle am Ende – nicht die Beratung, welches Förderprogramm passt. Mehr dazu

Muss ich die Baubegleitung extra beantragen?

Sie wird zusammen mit der Maßnahme beantragt und läuft im selben Verfahren. Mehr dazu

Warum bringt der Fahrplan bei kleinen Maßnahmen nichts mehr?

Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den Bonus nur auf den Teil der Kosten über 30.000 €. Eine Maßnahme für 20.000 € bekommt 15 Prozent – mit und ohne Fahrplan. Mehr dazu

Wofür lohnt sich der Fahrplan dann noch?

Mit Fahrplan werden doppelt so hohe Kosten gefördert – 60.000 statt 30.000 € im Jahr – und er legt die sinnvolle Reihenfolge fest. Bei größeren Sanierungen macht das den Unterschied. Mehr dazu

Wie lange gilt ein Sanierungsfahrplan?

Für die Förderung 15 Jahre ab Ausstellung. Welche Regeln für den Zuschlag gelten, richtet sich nach dem Tag Ihres Antrags. Mehr dazu

Was kostet der Fahrplan nach Förderung?

Bei uns 1.300 € für ein Einfamilienhaus, das BAFA übernimmt 650 €. Ihr Eigenanteil: 650 €. Mehr dazu

Wie ist das bei Ihrem Haus?Kostenloses Erstgespräch anfragen

Antrag, Ablauf und Kosten

Darf ich nach dem Antrag schon anfangen?

Beim BAFA nur auf eigenes Risiko: Wer vor der schriftlichen Zusage anfängt, bleibt womöglich auf Kosten sitzen, für die es am Ende keinen Zuschuss gibt. Sicher ist der Start erst nach der Zusage. Mehr dazu

Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?

36 Monate ab Zusage, bei BAFA und KfW. Beim BAFA lässt sich die Frist nicht verlängern. Mehr dazu

Kann jemand den Antrag für mich stellen?

Beim BAFA ja, mit einer Vollmacht. Bei der KfW nicht – dort stellen Eigentümer den Antrag selbst, nur Eigentümergemeinschaften dürfen sich vertreten lassen. Mehr dazu

Wann wird ausgezahlt?

Wenn Sie nach dem Bau Rechnungen und Nachweise eingereicht haben und die Förderstelle sie geprüft hat. Bei der KfW müssen die Nachweise spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung eingereicht sein. Mehr dazu

Was ist der häufigste Fehler?

Ein Handwerkervertrag ohne Förderklausel vor dem Antrag. Für die Förderstellen hat das Vorhaben damit schon begonnen – die Förderung ist dann vollständig verloren. Mehr dazu

Kann ich einen abgelehnten Antrag neu stellen?

Wenn das Vorhaben noch nicht begonnen hat, ja. Wer bei der KfW auf eine Zusage verzichtet, muss sechs Monate warten, bevor er für dieselbe Maßnahme einen neuen Antrag stellen kann. Mehr dazu

Was passiert, wenn meine Rechnung höher ausfällt?

Der Zuschuss bleibt auf den beantragten Betrag begrenzt. Eine Aufstockung ist nicht möglich. Mehr dazu

Darf ich die Rechnung bar bezahlen?

Nein. Rechnungen müssen überwiesen werden, sonst werden sie nicht anerkannt. Mehr dazu

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Bei der KfW zehn Jahre ab Zusage: Rechnungen, Zahlungsnachweise, technische Dokumentation und Berechnungen. Die KfW kann sie jederzeit anfordern oder vor Ort prüfen. Mehr dazu

Welche Anforderungen gelten für Rechnungen?

Sie müssen auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein, die Steuernummer des Betriebs und die Adresse Ihres Hauses nennen und die geförderten Arbeiten einzeln ausweisen. Bezahlt wird per Überweisung, nicht bar. Mehr dazu

Brauche ich einen Grundbuchauszug?

Für die beiden Zuschläge der KfW ja – als Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört. Mehr dazu

Was brauche ich für den Zuschlag wegen des Einkommens?

Die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag – für alle Eigentümer im Haushalt und ihre Partner – sowie deren Meldebestätigungen. Mehr dazu

Wie lange dauert der Vor-Ort-Termin?

Etwa zwei Stunden beim Einfamilienhaus. Wir gehen vom Keller bis zum Dach durch jeden Raum. Mehr dazu

Muss ich dabei sein?

Ja, zumindest zu Beginn und am Ende. Sie kennen das Haus am besten – etwa, was schon erneuert wurde. Mehr dazu

Was passiert mit den Daten?

Aus ihnen entsteht am Computer ein Modell Ihres Hauses. Damit berechnen wir, wie viel Energie es braucht und welche Arbeiten sich lohnen – das Ergebnis ist der Sanierungsfahrplan. Mehr dazu

Wird im Haus etwas geöffnet oder beschädigt?

Nein. Wir messen, fotografieren und schauen uns zugängliche Bauteile an. Bohrungen oder Öffnungen sind für den Fahrplan nicht nötig. Mehr dazu

Was bedeutet Amortisation bei einer Sanierung?

Die Zeit, bis die eingesparten Heizkosten Ihren Eigenanteil wieder hereingeholt haben. Danach sparen Sie Jahr für Jahr. Mehr dazu

Warum rechnen sich Fenster so schlecht?

Weil sie teuer sind und im Verhältnis wenig Wärme sparen. Sie werden meist fällig, weil die alten kaputt sind – dann zählen nur die Mehrkosten für die bessere Ausführung. Mehr dazu

Was sind Sowieso-Kosten?

Kosten, die ohnehin anfallen würden, etwa für neuen Putz oder neue Dachziegel. Nur der Mehrpreis für die Dämmung muss sich über die Ersparnis rechnen. Mehr dazu

Steigende Energiepreise – verkürzt das die Amortisation?

Ja. Die Beispiele rechnen mit gleichbleibenden Preisen. Steigen die Preise, etwa durch den CO₂-Preis, rechnet sich jede Maßnahme schneller. Mehr dazu

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Drei sind ein guter Richtwert. Wichtiger als die Zahl ist, dass alle dieselbe Leistung beschreiben – sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Mehr dazu

Ist das günstigste Angebot das beste?

Selten. Fehlen die Berechnung der Heizungsgröße, das Einstellen der Heizkörper oder die Entsorgung der alten Anlage, kommen diese Kosten später dazu – oft ohne Förderung, weil sie nicht beantragt waren. Mehr dazu

Darf ein Handwerker eine Anzahlung verlangen?

Ja, aber bei einem Vertrag mit Förderklausel nicht vor der Förderzusage. Vorsicht bei Anzahlungen vor dem Antrag. Mehr dazu

Was bedeutet „Förderung garantiert“?

Nichts. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht, BAFA und KfW entscheiden im Rahmen verfügbarer Mittel. Wer eine Garantie verspricht, übertreibt. Mehr dazu

Kann ich BAFA und KfW gleichzeitig nutzen?

Ja, für verschiedene Maßnahmen. Dämmung und Fenster laufen über das BAFA, die Heizung über die KfW. Nur dieselben Kosten dürfen nicht doppelt beantragt werden. Mehr dazu

Kann ich die Kosten zusätzlich von der Steuer absetzen?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer für eine Maßnahme einen Zuschuss bekommt, kann ihre Kosten nicht zusätzlich von der Steuer absetzen (§ 35c Einkommensteuergesetz). Mehr dazu

Gibt es eine Obergrenze für alle Förderungen zusammen?

Mit anderen öffentlichen Fördermitteln zusammen dürfen höchstens 60 Prozent der geförderten Kosten abgedeckt werden. Der Heizungszuschuss selbst kann bis 70 oder 80 Prozent reichen. Mehr dazu

Zählt der Sanierungsfahrplan gegen die Obergrenze?

Nein. Er wird getrennt gefördert – und mit ihm rechnet das BAFA sogar höhere Kosten für den Zuschuss an. Mehr dazu

Wer stellt bei einer Eigentümergemeinschaft den Antrag?

Für alles, was allen gemeinsam gehört – Dach, Fassade, Heizung –, stellt die Hausverwaltung den Antrag. Gibt es keine, kann ein Eigentümer mit Vollmacht der anderen das übernehmen. Nur in diesem Fall lässt die KfW eine Vollmacht zu. Mehr dazu

Bekommen Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, die Zuschläge?

Ja. Sie beantragen sie für ihre Wohnung zusätzlich selbst – spätestens sechs Monate nach der Zusage für den Antrag der Gemeinschaft. Mehr dazu

Werden die Kosten der Verwaltung gefördert?

Ja. Was die Hausverwaltung für Beschluss, Antrag und Abwicklung einer geförderten Sanierung zusätzlich berechnet, wird mitgefördert. Mehr dazu

Gilt die Heizungsoptimierung auch für große Häuser?

Nur für Häuser mit bis zu fünf Wohnungen. Bei größeren Häusern kommt die Optimierung meist mit dem Heizungstausch. Mehr dazu

Sie möchten den ersten Schritt machen?Kostenloses Erstgespräch anfragen

Maßnahmen im Überblick

Warum ist der Zuschuss bei der Heizung so viel höher als bei der Dämmung?

Weil zwei verschiedene Stellen zuständig sind. Für die Heizung zahlt die KfW mindestens 30 %, mit Zuschlägen mehr. Für Dämmung und Fenster zahlt das BAFA 15 %. Sie können beide Programme nutzen. Mehr dazu

Kann ich mehrere Maßnahmen gleichzeitig fördern lassen?

Ja. Beim BAFA zählen alle Maßnahmen eines Jahres gemeinsam gegen die Obergrenze von 30.000 € (mit Sanierungsfahrplan 60.000 €). Die Heizung hat bei der KfW einen eigenen Topf. Mehr dazu

Stimmen die Kosten in den Beispielen für mein Haus?

Es sind typische Preise 2026 für ein Einfamilienhaus in NRW. Ihr Haus kann günstiger oder teurer sein. Verbindlich wird es mit dem Angebot Ihres Handwerkers – das prüfen wir kostenlos. Mehr dazu

Wann muss ich den Antrag stellen?

Bevor die Arbeiten beginnen – und nachdem Sie den Vertrag mit Förderklausel unterschrieben haben. Wer ohne diese Klausel unterschreibt, verliert die Förderung. Mehr dazu

Noch eine Frage offen?

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Das Erstgespräch mit einem eingetragenen Energieberater ist kostenlos.

In vier Klicks zum kostenlosen Erstgespräch

In der Expertenliste des Bundes eingetragenExpertenliste des Bundes Mit Zuschuss von BAFA und KfWBAFA & KfW Fahrplan in 7 TagenIn 7 Tagen
AnliegenGebäudeBaujahrKontakt
Worum geht es Ihnen?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Um welches Gebäude geht es?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Wann wurde das Gebäude gebaut?
Eine Schätzung reicht.
Wie dürfen wir Sie erreichen?
Ein eingetragener Energieberater ruft Sie an. Die E-Mail brauchen wir für die Terminbestätigung.

Danke – Ihr Erstgespräch ist angefragt.

Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden an.

Wir rufen von dieser Nummer an – am besten gleich einspeichern:

Direkt mit einem eingetragenen Energieberater sprechen, Mo–Fr von 8 bis 19 Uhr.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

WhatsApp öffnen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.

Telefon
ErreichbarkeitMontag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr
Vor-Ort-Termine in ganz Nordrhein-Westfalen

Ein eingetragener Energieberater ruft Sie innerhalb von 24 Stunden an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich.

Energieeffizienz-Experte, eingetragen in der Expertenliste der dena Deutsche Energie-Agentur Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kreditanstalt für Wiederaufbau

Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.

Wir nutzen Ihre Angaben nur, um Sie zurückzurufen. Kein Newsletter, keine Weitergabe. Datenschutz.

Anrufen Erstgespräch