Beratung und Förderung:   Mo–Fr 8–19 Uhr · Erstgespräch kostenfrei
Rechner Heizungsförderung

Heizungsförderung berechnen: Ihr Zuschuss in 60 Sekunden

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 28.09.2026

Tragen Sie die Kosten Ihrer neuen Heizung ein und beantworten Sie vier Fragen. Der Rechner zeigt sofort, wie viel die KfW übernimmt – nach den Sätzen, die seit dem 24. September 2026 gelten.

15 Minuten am Telefon, unverbindlich.
Ihr möglicher Zuschuss
–

Unverbindliche Schätzung nach KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026. Verbindlich ist erst die Zusage der KfW.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Fünf Haushalte, fünf Ergebnisse

In welchem dieser fünf Haushalte erkennen Sie sich wieder?

Dieselbe Wärmepumpe für 30.000 € – und trotzdem liegen zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Zuschuss 14.000 €. Den Unterschied machen drei Fragen: Wohnen Sie selbst im Haus, was wird ersetzt, und wie hoch ist Ihr Einkommen?

Kosten jeweils 30.000 €, davon werden 28.000 € angerechnet. Antrag bis 31.01.2027.
SituationZuschuss in ProzentZuschussEigenanteil
Vermietetes Haus, Gasheizung 25 Jahre30 %8.400 €21.600 €
Selbst bewohnt, Ölheizung wird ersetzt46 %12.880 €17.120 €
wie oben, Haushaltseinkommen 45.000 €56 %15.680 €14.320 €
wie oben, zusätzlich ein Kind unter 1870 %19.600 €10.400 €
wie oben, Haushaltseinkommen 28.000 €80 %22.400 €7.600 €
Zuschuss in den fünf BeispielfällenVermieter: 8.400 €; Selbstnutzer, Ölheizung: 12.880 €; + Einkommen 45.000 €: 15.680 €; + Einkommen 45.000 €, Kind: 19.600 €; + Einkommen 28.000 €: 22.400 €Vermieter8.400 €Selbstnutzer, Ölheizung12.880 €+ Einkommen 45.000 €15.680 €+ Einkommen 45.000 €, Kind19.600 €+ Einkommen 28.000 €22.400 €
Mit einem Kind unter 18 liegen alle Einkommensgrenzen 10.000 € höher – aus 10 Prozent Zuschlag werden hier 30 Prozent.
Wie ist das bei Ihrem Haus?Kostenloses Erstgespräch anfragen

So rechnet der Rechner

Damit Sie das Ergebnis nachvollziehen können: Der Rechner zählt drei Bausteine zusammen.

  • Zuschuss für alle: 30 % für jeden privaten Eigentümer (Grundförderung).
  • Zuschlag für den frühen Tausch: 16 % zusätzlich, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine Heizung ersetzen, die noch läuft: Öl, Kohle, Nachtspeicher oder eine Gastherme in der Wohnung – oder eine Gas- oder Holzheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist (Klimageschwindigkeitsbonus).
  • Zuschlag wegen des Einkommens: 40, 30 oder 10 Prozent zusätzlich, wenn das Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid höchstens 30.000, 40.000 oder 50.000 € beträgt. Mit Kind unter 18 liegen alle Grenzen 10.000 € höher (Einkommensbonus).
  • Obergrenze: höchstens 70 Prozent, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 Prozent.
  • Angerechnete Kosten: höchstens 28.000 € für die erste Wohnung, ab Februar 2027 weniger.

Quelle: KfW-Merkblatt 458 „BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Wie genau ist der Rechner?

Er rechnet mit den Sätzen und Grenzen, die die KfW veröffentlicht hat. Unsicher ist nur Ihre Eingabe: Ob wirklich alle Kosten aus dem Angebot gefördert werden, zeigt erst die Prüfung durch Energieberater oder Heizungsbauer (Bestätigung zum Antrag).

Welches Einkommen muss ich eintragen?

Die Zahl „zu versteuerndes Einkommen“ aus Ihrem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Es zählt der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag.

Zählen Heizkörper und hydraulischer Abgleich mit?

Ja, soweit sie für die neue Heizung nötig sind – etwa der Tausch zu kleiner Heizkörper, das Einstellen der Heizkörper oder der Abbau der alten Anlage.

Was passiert, wenn es am Ende teurer wird?

Der Zuschuss kann nachträglich nicht erhöht werden. Setzen Sie die Kosten im Antrag deshalb realistisch an – wir prüfen das Angebot vorher mit Ihnen.

Stimmt das Ergebnis für Ihr Haus?

Sie haben schon ein Angebot? Wir prüfen Ihr Angebot, klären Zeile für Zeile, was gefördert wird, und erstellen die Bestätigung zum Antrag. Das Erstgespräch kostet nichts.

Kostenloses Erstgespräch

In vier Klicks zum kostenlosen Erstgespräch

Ihr Anliegen, zwei Fragen zum Haus, dann Ihre Nummer. Danach ruft Sie innerhalb von 24 Stunden ein eingetragener Energieberater an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Oder rufen Sie direkt an, ganz wie Sie möchten.

In der Expertenliste des Bundes eingetragenExpertenliste des Bundes Mit Zuschuss von BAFA und KfWBAFA & KfW Fahrplan in 7 TagenIn 7 Tagen
AnliegenGebäudeBaujahrKontakt
Worum geht es Ihnen?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Um welches Gebäude geht es?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Wann wurde das Gebäude gebaut?
Eine Schätzung reicht.
Wie dürfen wir Sie erreichen?
Ein eingetragener Energieberater ruft Sie an. Die E-Mail brauchen wir für die Terminbestätigung.

Danke – Ihr Erstgespräch ist angefragt.

Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden an.

Wir rufen von dieser Nummer an – am besten gleich einspeichern:

Direkt mit einem eingetragenen Energieberater sprechen, Mo–Fr von 8 bis 19 Uhr.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

WhatsApp öffnen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.

Telefon
ErreichbarkeitMontag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr
Vor-Ort-Termine in ganz Nordrhein-Westfalen
Energieeffizienz-Experte, eingetragen in der Expertenliste der dena Deutsche Energie-Agentur Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kreditanstalt für Wiederaufbau

Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 01.02.2027 von 16 auf 12 %. Es zählt das Datum des Antrags.

Wir nutzen Ihre Angaben nur, um Sie zurückzurufen. Kein Newsletter, keine Weitergabe. Datenschutz.

Anrufen Erstgespräch