Heizungsförderung berechnen: Ihr Zuschuss in 60 Sekunden
Tragen Sie die Kosten Ihrer neuen Heizung ein und beantworten Sie vier Fragen. Der Rechner zeigt sofort, wie viel die KfW übernimmt – nach den Sätzen, die seit dem 24. September 2026 gelten.
Fünf Haushalte, fünf Ergebnisse
In welchem dieser fünf Haushalte erkennen Sie sich wieder?
Dieselbe Wärmepumpe für 30.000 € – und trotzdem liegen zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Zuschuss 14.000 €. Den Unterschied machen drei Fragen: Wohnen Sie selbst im Haus, was wird ersetzt, und wie hoch ist Ihr Einkommen?
| Situation | Zuschuss in Prozent | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Vermietetes Haus, Gasheizung 25 Jahre | 30 % | 8.400 € | 21.600 € |
| Selbst bewohnt, Ölheizung wird ersetzt | 46 % | 12.880 € | 17.120 € |
| wie oben, Haushaltseinkommen 45.000 € | 56 % | 15.680 € | 14.320 € |
| wie oben, zusätzlich ein Kind unter 18 | 70 % | 19.600 € | 10.400 € |
| wie oben, Haushaltseinkommen 28.000 € | 80 % | 22.400 € | 7.600 € |
So rechnet der Rechner
Damit Sie das Ergebnis nachvollziehen können: Der Rechner zählt drei Bausteine zusammen.
- Zuschuss für alle: 30 % für jeden privaten Eigentümer (Grundförderung).
- Zuschlag für den frühen Tausch: 16 % zusätzlich, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine Heizung ersetzen, die noch läuft: Öl, Kohle, Nachtspeicher oder eine Gastherme in der Wohnung – oder eine Gas- oder Holzheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist (Klimageschwindigkeitsbonus).
- Zuschlag wegen des Einkommens: 40, 30 oder 10 Prozent zusätzlich, wenn das Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid höchstens 30.000, 40.000 oder 50.000 € beträgt. Mit Kind unter 18 liegen alle Grenzen 10.000 € höher (Einkommensbonus).
- Obergrenze: höchstens 70 Prozent, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 Prozent.
- Angerechnete Kosten: höchstens 28.000 € für die erste Wohnung, ab Februar 2027 weniger.
Quelle: KfW-Merkblatt 458 „BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Wie genau ist der Rechner?
Er rechnet mit den Sätzen und Grenzen, die die KfW veröffentlicht hat. Unsicher ist nur Ihre Eingabe: Ob wirklich alle Kosten aus dem Angebot gefördert werden, zeigt erst die Prüfung durch Energieberater oder Heizungsbauer (Bestätigung zum Antrag).
Welches Einkommen muss ich eintragen?
Die Zahl „zu versteuerndes Einkommen“ aus Ihrem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Es zählt der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag.
Zählen Heizkörper und hydraulischer Abgleich mit?
Ja, soweit sie für die neue Heizung nötig sind – etwa der Tausch zu kleiner Heizkörper, das Einstellen der Heizkörper oder der Abbau der alten Anlage.
Was passiert, wenn es am Ende teurer wird?
Der Zuschuss kann nachträglich nicht erhöht werden. Setzen Sie die Kosten im Antrag deshalb realistisch an – wir prüfen das Angebot vorher mit Ihnen.
Stimmt das Ergebnis für Ihr Haus?
Sie haben schon ein Angebot? Wir prüfen Ihr Angebot, klären Zeile für Zeile, was gefördert wird, und erstellen die Bestätigung zum Antrag. Das Erstgespräch kostet nichts.
In vier Klicks zum kostenlosen Erstgespräch
Ihr Anliegen, zwei Fragen zum Haus, dann Ihre Nummer. Danach ruft Sie innerhalb von 24 Stunden ein eingetragener Energieberater an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Oder rufen Sie direkt an, ganz wie Sie möchten.
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Vor-Ort-Termine in ganz Nordrhein-Westfalen
Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 01.02.2027 von 16 auf 12 %. Es zählt das Datum des Antrags.
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