Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent – welche Stufe gilt für Sie?
Sie tauschen die Heizung und fragen sich, ob Ihr Einkommen für den Bonus reicht? Seit September 2026 gibt es den Einkommensbonus (Zuschlag für Haushalte mit niedrigerem Einkommen) in drei Stufen. Wer die richtige Zahl vom Steuerbescheid kennt, weiß vorher genau, was der Heizungstausch kostet – und mit Kind liegen die Grenzen 10.000 € höher.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei niedrigerem Einkommen zahlt die KfW für die neue Heizung mehr (Einkommensbonus): 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € Haushaltseinkommen im Jahr.
- Mit einem Kind unter 18 im Haushalt liegen die Grenzen jeweils 10.000 € höher.
- Es zählt das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid – im Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.
- Den Bonus gibt es nur für die selbst bewohnte Wohnung mit Hauptwohnsitz.
Quellen: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026
Welche Stufe gilt für Sie? Schicken Sie uns die Zahl vom Steuerbescheid – wir rechnen Ihren Zuschuss kostenlos aus.
Kostenloses Erstgespräch anfragenDie drei Stufen
Der Einkommensbonus ist ein Zuschlag: Er kommt zu den 30 Prozent hinzu, die jeder bekommt – und zum Zuschlag für den frühen Tausch der alten Heizung, falls Sie ihn erhalten. Entscheidend ist eine einzige Zahl: das „zu versteuernde Einkommen“ Ihres Haushalts. Sie steht auf Ihrem Steuerbescheid am Ende der Berechnung.
| Stufe | ohne Kind | mit Kind unter 18 | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | bis 30.000 € | bis 40.000 € | 40 % |
| Stufe 2 | bis 40.000 € | bis 50.000 € | 30 % |
| Stufe 3 | bis 50.000 € | bis 60.000 € | 10 % |
| kein Zuschlag | über 50.000 € | über 60.000 € | – |
Beispiel: dieselbe Familie, einmal mit Kind gerechnet
Ein Kind im Haushalt kann Ihren Zuschuss um mehrere tausend Euro erhöhen – das zeigt diese Rechnung.
Wärmepumpe für 30.000 €, selbst bewohntes Haus, Ölheizung wird ersetzt, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 48.000 €.
Ohne Kind: 10 Prozent Zuschlag
Bei 48.000 € zu versteuerndem Einkommen greift nur die dritte Stufe.
Mit Kind: 30 Prozent Zuschlag
Mit Kind liegt die Grenze der zweiten Stufe bei 50.000 € – das bringt 3.920 € mehr.
Wie die KfW Ihr Einkommen berechnet
Für den Zuschlag zählt nicht Ihr heutiges Gehalt, sondern der Durchschnitt aus zwei älteren Steuerbescheiden.
- Durchschnitt aus zwei Jahren: das zweite und dritte Kalenderjahr vor dem Antrag. Wer 2026 beantragt, legt die Bescheide für 2023 und 2024 vor.
- Wer zählt: alle Eigentümer, die mit Hauptwohnsitz im Haus gemeldet sind, plus deren Ehe- oder Lebenspartner. Einkommen von Kindern unter 18 zählt nicht.
- Nachweis: ausschließlich Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Rentenbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen oder Gehaltsnachweise werden nicht anerkannt.
- Obergrenze: Bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) darf der Zuschuss 80 statt 70 Prozent erreichen – höchstens 22.400 € beim Einfamilienhaus.
Quelle: KfW-Merkblatt 458 „BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Zählt mein Bruttoeinkommen?
Nein. Es zählt die Zahl „zu versteuerndes Einkommen“ aus Ihrem Steuerbescheid. Sie liegt meist deutlich unter dem Bruttogehalt, weil das Finanzamt vorher Berufsausgaben, Versicherungsbeiträge und Freibeträge abzieht.
Welche Jahre werden angesetzt?
Der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag. Für einen Antrag 2026 also 2023 und 2024, für einen Antrag 2027 die Jahre 2024 und 2025.
Ich gebe keine Steuererklärung ab – was nun?
Die KfW akzeptiert nur Einkommensteuerbescheide, keine Rentenbescheide oder Lohnsteuerbescheinigungen. Wer den Bonus will, braucht für beide Jahre einen Bescheid.
Wessen Einkommen zählt zum Haushalt?
Das der Eigentümer, die im Haus gemeldet sind, und ihrer Ehe- oder Lebenspartner. Einkommen minderjähriger Kinder und anderer Mitbewohner zählt nicht.
Bekomme ich den Bonus auch als Vermieter?
Nein. Den Zuschlag gibt es nur für die Wohnung, in der Sie selbst wohnen (Hauptwohnsitz).
Wir rechnen Ihren Einkommensbonus aus
Sie sind nicht sicher, welche Stufe für Sie gilt? Mit den Zahlen aus Ihren Steuerbescheiden sagen wir Ihnen vorab, welcher Satz gilt und welche Unterlagen die KfW sehen will.
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Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 01.02.2027 von 16 auf 12 %. Es zählt das Datum des Antrags.
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