Beratung und Förderung:   Mo–Fr 8–19 Uhr · Erstgespräch kostenfrei
Heizungsförderung · Einkommensbonus

Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent – welche Stufe gilt für Sie?

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 28.09.2026

Sie tauschen die Heizung und fragen sich, ob Ihr Einkommen für den Bonus reicht? Seit September 2026 gibt es den Einkommensbonus (Zuschlag für Haushalte mit niedrigerem Einkommen) in drei Stufen. Wer die richtige Zahl vom Steuerbescheid kennt, weiß vorher genau, was der Heizungstausch kostet – und mit Kind liegen die Grenzen 10.000 € höher.

15 Minuten am Telefon, unverbindlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei niedrigerem Einkommen zahlt die KfW für die neue Heizung mehr (Einkommensbonus): 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € Haushaltseinkommen im Jahr.
  • Mit einem Kind unter 18 im Haushalt liegen die Grenzen jeweils 10.000 € höher.
  • Es zählt das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid – im Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.
  • Den Bonus gibt es nur für die selbst bewohnte Wohnung mit Hauptwohnsitz.

Quellen: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026

Welche Stufe gilt für Sie? Schicken Sie uns die Zahl vom Steuerbescheid – wir rechnen Ihren Zuschuss kostenlos aus.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Die drei Stufen

Der Einkommensbonus ist ein Zuschlag: Er kommt zu den 30 Prozent hinzu, die jeder bekommt – und zum Zuschlag für den frühen Tausch der alten Heizung, falls Sie ihn erhalten. Entscheidend ist eine einzige Zahl: das „zu versteuernde Einkommen“ Ihres Haushalts. Sie steht auf Ihrem Steuerbescheid am Ende der Berechnung.

Haushaltseinkommen im Jahr laut Steuerbescheid (zu versteuerndes Einkommen). KfW-Merkblatt 458 „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.
Stufeohne Kindmit Kind unter 18Zuschlag
Stufe 1bis 30.000 €bis 40.000 €40 %
Stufe 2bis 40.000 €bis 50.000 €30 %
Stufe 3bis 50.000 €bis 60.000 €10 %
kein Zuschlagüber 50.000 €über 60.000 €–
Zuschlag in Prozent je nach Einkommen, mit und ohne Kindbis 30.000 €: ohne Kind 40 %, mit Kind unter 18 40 %; 30.001–40.000 €: ohne Kind 30 %, mit Kind unter 18 40 %; 40.001–50.000 €: ohne Kind 10 %, mit Kind unter 18 30 %; 50.001–60.000 €: ohne Kind 0 %, mit Kind unter 18 10 %; über 60.000 €: ohne Kind 0 %, mit Kind unter 18 0 %bis 30.000 €40 %40 %30.001–40.000 €30 %40 %40.001–50.000 €10 %30 %50.001–60.000 €0 %10 %über 60.000 €0 %0 %ohne Kindmit Kind unter 18
Die höheren Grenzen gelten einmal pro Haushalt, egal wie viele Kinder dort leben. Voraussetzung: Das Kind ist unter 18, und Sie haben Anspruch auf Kindergeld.

Beispiel: dieselbe Familie, einmal mit Kind gerechnet

Ein Kind im Haushalt kann Ihren Zuschuss um mehrere tausend Euro erhöhen – das zeigt diese Rechnung.

Wärmepumpe für 30.000 €, selbst bewohntes Haus, Ölheizung wird ersetzt, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 48.000 €.

Ohne Kind: 10 Prozent Zuschlag

Angerechnete Kosten28.000 € 30 % Zuschuss für alle 16 % Zuschlag für den frühen Tausch 10 % Zuschlag wegen des Einkommens Zuschuss (56 %)15.680 €

Bei 48.000 € zu versteuerndem Einkommen greift nur die dritte Stufe.

Mit Kind: 30 Prozent Zuschlag

Angerechnete Kosten28.000 € 30 % Zuschuss für alle 16 % Zuschlag für den frühen Tausch 30 % Zuschlag wegen des Einkommens begrenzt auf höchstens 70 % Zuschuss (70 %)19.600 €

Mit Kind liegt die Grenze der zweiten Stufe bei 50.000 € – das bringt 3.920 € mehr.

Wie sieht die Rechnung für Ihr Haus aus?Kostenloses Erstgespräch anfragen

Wie die KfW Ihr Einkommen berechnet

Für den Zuschlag zählt nicht Ihr heutiges Gehalt, sondern der Durchschnitt aus zwei älteren Steuerbescheiden.

  • Durchschnitt aus zwei Jahren: das zweite und dritte Kalenderjahr vor dem Antrag. Wer 2026 beantragt, legt die Bescheide für 2023 und 2024 vor.
  • Wer zählt: alle Eigentümer, die mit Hauptwohnsitz im Haus gemeldet sind, plus deren Ehe- oder Lebenspartner. Einkommen von Kindern unter 18 zählt nicht.
  • Nachweis: ausschließlich Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Rentenbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen oder Gehaltsnachweise werden nicht anerkannt.
  • Obergrenze: Bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) darf der Zuschuss 80 statt 70 Prozent erreichen – höchstens 22.400 € beim Einfamilienhaus.
Rentner aufgepasst: Wer keine Steuererklärung abgibt, hat keinen Steuerbescheid – und genau den verlangt die KfW. Eine Erklärung für die beiden Jahre dauert beim Finanzamt oft Wochen. Planen Sie das vor dem Antrag ein.

Quelle: KfW-Merkblatt 458 „BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Zählt mein Bruttoeinkommen?

Nein. Es zählt die Zahl „zu versteuerndes Einkommen“ aus Ihrem Steuerbescheid. Sie liegt meist deutlich unter dem Bruttogehalt, weil das Finanzamt vorher Berufsausgaben, Versicherungsbeiträge und Freibeträge abzieht.

Welche Jahre werden angesetzt?

Der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag. Für einen Antrag 2026 also 2023 und 2024, für einen Antrag 2027 die Jahre 2024 und 2025.

Ich gebe keine Steuererklärung ab – was nun?

Die KfW akzeptiert nur Einkommensteuerbescheide, keine Rentenbescheide oder Lohnsteuerbescheinigungen. Wer den Bonus will, braucht für beide Jahre einen Bescheid.

Wessen Einkommen zählt zum Haushalt?

Das der Eigentümer, die im Haus gemeldet sind, und ihrer Ehe- oder Lebenspartner. Einkommen minderjähriger Kinder und anderer Mitbewohner zählt nicht.

Bekomme ich den Bonus auch als Vermieter?

Nein. Den Zuschlag gibt es nur für die Wohnung, in der Sie selbst wohnen (Hauptwohnsitz).

Wir rechnen Ihren Einkommensbonus aus

Sie sind nicht sicher, welche Stufe für Sie gilt? Mit den Zahlen aus Ihren Steuerbescheiden sagen wir Ihnen vorab, welcher Satz gilt und welche Unterlagen die KfW sehen will.

In vier Klicks zum kostenlosen Erstgespräch

In der Expertenliste des Bundes eingetragenExpertenliste des Bundes Mit Zuschuss von BAFA und KfWBAFA & KfW Fahrplan in 7 TagenIn 7 Tagen
AnliegenGebäudeBaujahrKontakt
Worum geht es Ihnen?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Um welches Gebäude geht es?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Wann wurde das Gebäude gebaut?
Eine Schätzung reicht.
Wie dürfen wir Sie erreichen?
Ein eingetragener Energieberater ruft Sie an. Die E-Mail brauchen wir für die Terminbestätigung.

Danke – Ihr Erstgespräch ist angefragt.

Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden an.

Wir rufen von dieser Nummer an – am besten gleich einspeichern:

Direkt mit einem eingetragenen Energieberater sprechen, Mo–Fr von 8 bis 19 Uhr.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

WhatsApp öffnen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.

Telefon
ErreichbarkeitMontag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr
Vor-Ort-Termine in ganz Nordrhein-Westfalen

Ein eingetragener Energieberater ruft Sie innerhalb von 24 Stunden an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich.

Energieeffizienz-Experte, eingetragen in der Expertenliste der dena Deutsche Energie-Agentur Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kreditanstalt für Wiederaufbau

Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 01.02.2027 von 16 auf 12 %. Es zählt das Datum des Antrags.

Wir nutzen Ihre Angaben nur, um Sie zurückzurufen. Kein Newsletter, keine Weitergabe. Datenschutz.

Anrufen Erstgespräch