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Förderung · Mehrfamilienhaus

Förderung für Mehrfamilienhaus und WEG

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 28.09.2026

Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus oder gehören zu einer Eigentümergemeinschaft? Je mehr Wohnungen, desto mehr Kosten werden gefördert – allerdings nicht für jede Wohnung gleich viel. Wie die Grenzen bei BAFA und KfW wachsen, wer bei einer Eigentümergemeinschaft den Antrag stellt und wie Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, ihre Zuschläge bekommen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wie viele Kosten gefördert werden, hängt von der Zahl der Wohnungen ab: beim BAFA 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.
  • Bei Eigentümergemeinschaften stellt die Verwaltung den Antrag für alles, was allen gemeinsam gehört – zum Beispiel Dach, Fassade und Heizung.
  • Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, beantragen ihre Zuschläge zusätzlich selbst – spätestens sechs Monate nach der Zusage für den Antrag der Gemeinschaft.
  • Die Heizungsoptimierung wird nur in Häusern mit bis zu 5 Wohnungen gefördert.

Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026

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Wie die Grenzen mit den Wohnungen wachsen

Je mehr Wohnungen Ihr Haus hat, desto mehr Kosten werden gefördert – allerdings nicht für jede Wohnung gleich viel.

BAFA und KfW rechnen je Wohnung unterschiedlich hohe Kosten an: viel für die erste Wohnung, weniger für die zweite bis sechste, noch weniger ab der siebten.

So viele Kosten werden für das ganze Haus höchstens angerechnet. KfW: 28.000 € + 15.000 € (2.–6.) + 8.000 € (ab 7.). BAFA: 30.000 / 15.000 / 8.000 €, mit Fahrplan doppelt.
Wohnungen im HausNeue Heizung (KfW)Dämmung und Fenster (BAFA) pro JahrBAFA mit Sanierungsfahrplan
128.000 €30.000 €60.000 €
243.000 €45.000 €90.000 €
358.000 €60.000 €120.000 €
473.000 €75.000 €150.000 €
6103.000 €105.000 €210.000 €
8119.000 €121.000 €240.000 €
10135.000 €137.000 €270.000 €
12151.000 €153.000 €300.000 €
Höchstens angerechnete Kosten je nach Zahl der WohnungenKfW Heizung von 28.000 € bis 151.000 €; BAFA mit Fahrplan von 60.000 € bis 300.000 €; BAFA ohne Fahrplan von 30.000 € bis 153.000 €0 €50.000 €100.000 €150.000 €200.000 €250.000 €300.000 €1234681012Wohnungen im HausKfW HeizungBAFA mit FahrplanBAFA ohne Fahrplan

Beispiel: Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen

So rechnen Sie es für Ihr Haus durch – hier am Beispiel von sechs Wohnungen.

Heizung im 6-Parteien-Haus

Kosten Wärmepumpe120.000 € davon werden angerechnet (28.000 + 5 × 15.000)103.000 € 30 % Zuschuss für alle30.900 € Zuschuss für den Antrag der Gemeinschaft30.900 €

Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, können für ihre Wohnung zusätzlich die beiden Zuschläge beantragen.

Dach und Fassade im 6-Parteien-Haus

Kosten150.000 € ohne Fahrplan angerechnet105.000 € Zuschuss ohne Fahrplan15.750 € mit Fahrplan angerechnet150.000 € Zuschuss mit Fahrplan22.500 €

Mit Fahrplan steigt die Grenze von 105.000 € auf 210.000 €. Dazu kommt der Zuschlag für Häuser mit Sanierungsfahrplan auf den Teil der Kosten oberhalb der Schwelle.

Wie sieht die Rechnung für Ihr Haus aus?Kostenloses Erstgespräch anfragen

Besonderheiten bei Eigentümergemeinschaften

Sie gehören zu einer Eigentümergemeinschaft? Dann stellt die Verwaltung den Antrag – und wenn Sie selbst in Ihrer Wohnung wohnen, können Sie Zuschläge zusätzlich beantragen.

  • Antrag: Für alles, was allen gemeinsam gehört, stellt die Hausverwaltung einen Antrag für die ganze Gemeinschaft. Bei der KfW ist das der einzige Fall, in dem eine Vollmacht erlaubt ist.
  • Zuschläge: Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, beantragen die Zuschläge für den frühen Heizungstausch und wegen des Einkommens zusätzlich selbst – spätestens sechs Monate nach der Zusage für den Antrag der Gemeinschaft.
  • Beschluss: Die zusätzlichen Kosten der Verwaltung für Beschluss, Antrag und Abwicklung werden mitgefördert.
  • Energieberatung: Der Sanierungsfahrplan wird ab drei Wohnungen mit bis zu 850 € gefördert.

Quelle: KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026); BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) für Anträge ab 21.07.2026; Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen“, Version 11.0.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Wer stellt bei einer Eigentümergemeinschaft den Antrag?

Für alles, was allen gemeinsam gehört – Dach, Fassade, Heizung –, stellt die Hausverwaltung den Antrag. Gibt es keine, kann ein Eigentümer mit Vollmacht der anderen das übernehmen. Nur in diesem Fall lässt die KfW eine Vollmacht zu.

Bekommen Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, die Zuschläge?

Ja. Sie beantragen sie für ihre Wohnung zusätzlich selbst – spätestens sechs Monate nach der Zusage für den Antrag der Gemeinschaft.

Werden die Kosten der Verwaltung gefördert?

Ja. Was die Hausverwaltung für Beschluss, Antrag und Abwicklung einer geförderten Sanierung zusätzlich berechnet, wird mitgefördert.

Gilt die Heizungsoptimierung auch für große Häuser?

Nur für Häuser mit bis zu fünf Wohnungen. Bei größeren Häusern kommt die Optimierung meist mit dem Heizungstausch.

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