Förderung für Mehrfamilienhaus und WEG
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus oder gehören zu einer Eigentümergemeinschaft? Je mehr Wohnungen, desto mehr Kosten werden gefördert – allerdings nicht für jede Wohnung gleich viel. Wie die Grenzen bei BAFA und KfW wachsen, wer bei einer Eigentümergemeinschaft den Antrag stellt und wie Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, ihre Zuschläge bekommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wie viele Kosten gefördert werden, hängt von der Zahl der Wohnungen ab: beim BAFA 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.
- Bei Eigentümergemeinschaften stellt die Verwaltung den Antrag für alles, was allen gemeinsam gehört – zum Beispiel Dach, Fassade und Heizung.
- Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, beantragen ihre Zuschläge zusätzlich selbst – spätestens sechs Monate nach der Zusage für den Antrag der Gemeinschaft.
- Die Heizungsoptimierung wird nur in Häusern mit bis zu 5 Wohnungen gefördert.
Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026
Bei Ihnen steht die Eigentümerversammlung an? Wir bereiten die Sanierung so auf, dass die Versammlung entscheiden kann, und stellen sie vor.
Kostenloses Erstgespräch anfragenWie die Grenzen mit den Wohnungen wachsen
Je mehr Wohnungen Ihr Haus hat, desto mehr Kosten werden gefördert – allerdings nicht für jede Wohnung gleich viel.
BAFA und KfW rechnen je Wohnung unterschiedlich hohe Kosten an: viel für die erste Wohnung, weniger für die zweite bis sechste, noch weniger ab der siebten.
| Wohnungen im Haus | Neue Heizung (KfW) | Dämmung und Fenster (BAFA) pro Jahr | BAFA mit Sanierungsfahrplan |
|---|---|---|---|
| 1 | 28.000 € | 30.000 € | 60.000 € |
| 2 | 43.000 € | 45.000 € | 90.000 € |
| 3 | 58.000 € | 60.000 € | 120.000 € |
| 4 | 73.000 € | 75.000 € | 150.000 € |
| 6 | 103.000 € | 105.000 € | 210.000 € |
| 8 | 119.000 € | 121.000 € | 240.000 € |
| 10 | 135.000 € | 137.000 € | 270.000 € |
| 12 | 151.000 € | 153.000 € | 300.000 € |
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen
So rechnen Sie es für Ihr Haus durch – hier am Beispiel von sechs Wohnungen.
Heizung im 6-Parteien-Haus
Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, können für ihre Wohnung zusätzlich die beiden Zuschläge beantragen.
Dach und Fassade im 6-Parteien-Haus
Mit Fahrplan steigt die Grenze von 105.000 € auf 210.000 €. Dazu kommt der Zuschlag für Häuser mit Sanierungsfahrplan auf den Teil der Kosten oberhalb der Schwelle.
Besonderheiten bei Eigentümergemeinschaften
Sie gehören zu einer Eigentümergemeinschaft? Dann stellt die Verwaltung den Antrag – und wenn Sie selbst in Ihrer Wohnung wohnen, können Sie Zuschläge zusätzlich beantragen.
- Antrag: Für alles, was allen gemeinsam gehört, stellt die Hausverwaltung einen Antrag für die ganze Gemeinschaft. Bei der KfW ist das der einzige Fall, in dem eine Vollmacht erlaubt ist.
- Zuschläge: Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, beantragen die Zuschläge für den frühen Heizungstausch und wegen des Einkommens zusätzlich selbst – spätestens sechs Monate nach der Zusage für den Antrag der Gemeinschaft.
- Beschluss: Die zusätzlichen Kosten der Verwaltung für Beschluss, Antrag und Abwicklung werden mitgefördert.
- Energieberatung: Der Sanierungsfahrplan wird ab drei Wohnungen mit bis zu 850 € gefördert.
Quelle: KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026); BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) für Anträge ab 21.07.2026; Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen“, Version 11.0.
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Wer stellt bei einer Eigentümergemeinschaft den Antrag?
Für alles, was allen gemeinsam gehört – Dach, Fassade, Heizung –, stellt die Hausverwaltung den Antrag. Gibt es keine, kann ein Eigentümer mit Vollmacht der anderen das übernehmen. Nur in diesem Fall lässt die KfW eine Vollmacht zu.
Bekommen Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen, die Zuschläge?
Ja. Sie beantragen sie für ihre Wohnung zusätzlich selbst – spätestens sechs Monate nach der Zusage für den Antrag der Gemeinschaft.
Werden die Kosten der Verwaltung gefördert?
Ja. Was die Hausverwaltung für Beschluss, Antrag und Abwicklung einer geförderten Sanierung zusätzlich berechnet, wird mitgefördert.
Gilt die Heizungsoptimierung auch für große Häuser?
Nur für Häuser mit bis zu fünf Wohnungen. Bei größeren Häusern kommt die Optimierung meist mit dem Heizungstausch.
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