Förderbegriffe einfach erklärt
BzA, TPB, zvE, iSFP – wer saniert, muss eine eigene Sprache lernen. Hier stehen die Begriffe, die auf unseren Seiten und in den Förderunterlagen vorkommen, jeweils in einem Satz.
- Amortisation
- Die Zeit, bis die eingesparten Heizkosten Ihren Eigenanteil an einer Maßnahme wieder hereingeholt haben. Mehr dazu
- Aufschiebende Bedingung
- Klausel im Handwerkervertrag: Er gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist. Ohne eine solche Förderklausel dürfen Sie vor dem Antrag nicht unterschreiben. Mehr dazu
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Fördert Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung, Energieberatung und Baubegleitung. Mehr dazu
- BEG EM
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Die Richtlinie hinter den Zuschüssen von BAFA und KfW, aktuelle Fassung vom 17.08.2026. Mehr dazu
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Energieberater oder Fachbetrieb bestätigen nach dem Heizungstausch, dass wie beantragt eingebaut wurde. Ohne diese Bestätigung zahlt die KfW nicht aus. Mehr dazu
- Bestätigung zum Antrag (BzA)
- Papier, das Sie vor dem Antrag bei der KfW brauchen. Energieberater oder Fachbetrieb halten darin fest, welche Heizung eingebaut wird, für welche Kosten es Zuschuss gibt und dass die Heizung sparsam genug ist. Mehr dazu
- Bewilligungszeitraum
- 36 Monate ab Zusage, in denen die Maßnahme umgesetzt sein muss. Mehr dazu
- Einkommensbonus
- Zuschlag zur Heizungsförderung für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen: 40, 30 oder 10 Prozent bei einem Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €. Mehr dazu
- Energetische Baubegleitung
- Ein Energieberater plant die Arbeiten mit und kontrolliert die Baustelle. Das BAFA übernimmt 50 Prozent der Kosten. Mehr dazu
- Energieeffizienz-Experte
- Energieberater, der in der staatlichen Expertenliste eingetragen ist. Für Zuschüsse des BAFA zu Dämmung, Fenstern und Türen ist er vorgeschrieben. Mehr dazu
- Familienzuschlag
- Erhöht alle Einkommensgrenzen des Einkommensbonus um 10.000 €, wenn ein Kind unter 18 im Haushalt lebt. Mehr dazu
- Förderfähige Kosten
- Der Teil der Kosten, auf den der Zuschuss berechnet wird – inklusive notwendiger Nebenarbeiten wie Gerüst oder Entsorgung. Mehr dazu
- Förderhöchstbetrag
- So viele Kosten werden höchstens gefördert. Heizung (KfW): 28.000 € für die erste Wohnung. BAFA: 30.000 € pro Jahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €. Mehr dazu
- Heizlast
- Die Wärme, die ein Raum oder Haus am kältesten Tag braucht. Nach ihr richtet sich, wie groß die Heizung sein muss und wie die Heizkörper eingestellt werden. Mehr dazu
- Heizungsoptimierung
- Arbeiten, die Ihre vorhandene Heizung sparsamer machen – etwa Heizkörper einstellen, neue Pumpe, neue Ventile. Das BAFA zahlt 15 Prozent Zuschuss. Mehr dazu
- Hydraulischer Abgleich
- Einstellung der Heizung, damit jeder Heizkörper genau so viel Wasser bekommt, wie der Raum braucht. Für die Förderung in der genauen Variante mit Berechnung für jeden Raum (Verfahren B). Mehr dazu
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Geförderter Plan eines Energieberaters, der alle sinnvollen Maßnahmen eines Hauses in eine Reihenfolge bringt – mit Kosten, Förderung und Einsparung. Mehr dazu
- iSFP-Bonus
- Fünf Prozentpunkte zusätzlich beim BAFA, seit 21.07.2026 nur auf den Teil der Kosten über 30.000 €. Mehr dazu
- Jahresarbeitszahl
- Sagt, wie sparsam eine Wärmepumpe arbeitet: wie viele Kilowattstunden Wärme sie im Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht. Mehr dazu
- KfW
- Förderbank des Bundes. Zuständig für den Zuschuss beim Heizungstausch (Programm 458). Mehr dazu
- Klimageschwindigkeitsbonus
- Zuschlag zur Heizungsförderung für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzen. 16 Prozent bis 31.01.2027, danach sinkend. Mehr dazu
- Sowieso-Kosten
- Kosten, die auch ohne energetische Verbesserung anfallen würden, etwa für neuen Putz. Wichtig für die ehrliche Rechnung, ob sich eine Maßnahme lohnt. Mehr dazu
- Technische Mindestanforderungen (TMA)
- Die Werte, die Dämmung, Fenster oder Heizung mindestens erreichen müssen, damit es Förderung gibt. Mehr dazu
- Technische Projektbeschreibung (TPB)
- Papier, das Sie vor dem Antrag beim BAFA brauchen: Der Energieberater beschreibt darin, was gebaut wird. Es gilt zwei Monate. Mehr dazu
- Technischer Projektnachweis (TPN)
- Der Energieberater bestätigt nach dem Bau, dass wie beantragt gebaut wurde. Erst damit zahlt das BAFA aus. Mehr dazu
- U-Wert
- Zahl, die angibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil entweicht, gemessen in W/(m²K). Je kleiner, desto besser dämmt es. Mehr dazu
- Umfeldmaßnahmen
- Notwendige Nebenarbeiten einer geförderten Maßnahme, etwa Gerüst, Entsorgung oder Malerarbeiten. Sie werden mitgefördert. Mehr dazu
- Verwendungsnachweis
- Abrechnung nach der Umsetzung mit Rechnungen und technischem Nachweis. Danach wird ausgezahlt. Mehr dazu
- Vorhabenbeginn
- Der Moment, ab dem ein Projekt für die Förderstellen als gestartet gilt: die Unterschrift unter einem Vertrag ohne Förderklausel oder der Start der Arbeiten. Liegt er vor dem Antrag, gibt es keine Förderung. Mehr dazu
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
- Die Zahl am Ende der Berechnung in Ihrem Steuerbescheid – das Einkommen nach allen Abzügen. Nach ihr richtet sich der Einkommensbonus. Mehr dazu
- Zuwendungsbescheid
- Die schriftliche Förderzusage des BAFA. Das Geld ist damit 36 Monate für Sie reserviert. Mehr dazu
Lieber gleich mit einem Experten sprechen?
Wir übersetzen die Förderlogik in einen Plan für Ihr Haus. Das Erstgespräch ist kostenlos.
In vier Klicks zum kostenlosen Erstgespräch
Direkt mit einem eingetragenen Energieberater sprechen, Mo–Fr von 8 bis 19 Uhr.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
WhatsApp öffnenEs gelten die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.
Vor-Ort-Termine in ganz Nordrhein-Westfalen
Ein eingetragener Energieberater ruft Sie innerhalb von 24 Stunden an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich.
Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.
Wir nutzen Ihre Angaben nur, um Sie zurückzurufen. Kein Newsletter, keine Weitergabe. Datenschutz.