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Glossar

Förderbegriffe einfach erklärt

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 28.09.2026

BzA, TPB, zvE, iSFP – wer saniert, muss eine eigene Sprache lernen. Hier stehen die Begriffe, die auf unseren Seiten und in den Förderunterlagen vorkommen, jeweils in einem Satz.

Amortisation
Die Zeit, bis die eingesparten Heizkosten Ihren Eigenanteil an einer Maßnahme wieder hereingeholt haben. Mehr dazu
Aufschiebende Bedingung
Klausel im Handwerkervertrag: Er gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist. Ohne eine solche Förderklausel dürfen Sie vor dem Antrag nicht unterschreiben. Mehr dazu
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Fördert Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung, Energieberatung und Baubegleitung. Mehr dazu
BEG EM
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Die Richtlinie hinter den Zuschüssen von BAFA und KfW, aktuelle Fassung vom 17.08.2026. Mehr dazu
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Energieberater oder Fachbetrieb bestätigen nach dem Heizungstausch, dass wie beantragt eingebaut wurde. Ohne diese Bestätigung zahlt die KfW nicht aus. Mehr dazu
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Papier, das Sie vor dem Antrag bei der KfW brauchen. Energieberater oder Fachbetrieb halten darin fest, welche Heizung eingebaut wird, für welche Kosten es Zuschuss gibt und dass die Heizung sparsam genug ist. Mehr dazu
Bewilligungszeitraum
36 Monate ab Zusage, in denen die Maßnahme umgesetzt sein muss. Mehr dazu
Einkommensbonus
Zuschlag zur Heizungsförderung für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen: 40, 30 oder 10 Prozent bei einem Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €. Mehr dazu
Energetische Baubegleitung
Ein Energieberater plant die Arbeiten mit und kontrolliert die Baustelle. Das BAFA übernimmt 50 Prozent der Kosten. Mehr dazu
Energieeffizienz-Experte
Energieberater, der in der staatlichen Expertenliste eingetragen ist. Für Zuschüsse des BAFA zu Dämmung, Fenstern und Türen ist er vorgeschrieben. Mehr dazu
Familienzuschlag
Erhöht alle Einkommensgrenzen des Einkommensbonus um 10.000 €, wenn ein Kind unter 18 im Haushalt lebt. Mehr dazu
Förderfähige Kosten
Der Teil der Kosten, auf den der Zuschuss berechnet wird – inklusive notwendiger Nebenarbeiten wie Gerüst oder Entsorgung. Mehr dazu
Förderhöchstbetrag
So viele Kosten werden höchstens gefördert. Heizung (KfW): 28.000 € für die erste Wohnung. BAFA: 30.000 € pro Jahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €. Mehr dazu
Heizlast
Die Wärme, die ein Raum oder Haus am kältesten Tag braucht. Nach ihr richtet sich, wie groß die Heizung sein muss und wie die Heizkörper eingestellt werden. Mehr dazu
Heizungsoptimierung
Arbeiten, die Ihre vorhandene Heizung sparsamer machen – etwa Heizkörper einstellen, neue Pumpe, neue Ventile. Das BAFA zahlt 15 Prozent Zuschuss. Mehr dazu
Hydraulischer Abgleich
Einstellung der Heizung, damit jeder Heizkörper genau so viel Wasser bekommt, wie der Raum braucht. Für die Förderung in der genauen Variante mit Berechnung für jeden Raum (Verfahren B). Mehr dazu
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Geförderter Plan eines Energieberaters, der alle sinnvollen Maßnahmen eines Hauses in eine Reihenfolge bringt – mit Kosten, Förderung und Einsparung. Mehr dazu
iSFP-Bonus
Fünf Prozentpunkte zusätzlich beim BAFA, seit 21.07.2026 nur auf den Teil der Kosten über 30.000 €. Mehr dazu
Jahresarbeitszahl
Sagt, wie sparsam eine Wärmepumpe arbeitet: wie viele Kilowattstunden Wärme sie im Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht. Mehr dazu
KfW
Förderbank des Bundes. Zuständig für den Zuschuss beim Heizungstausch (Programm 458). Mehr dazu
Klimageschwindigkeitsbonus
Zuschlag zur Heizungsförderung für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzen. 16 Prozent bis 31.01.2027, danach sinkend. Mehr dazu
Sowieso-Kosten
Kosten, die auch ohne energetische Verbesserung anfallen würden, etwa für neuen Putz. Wichtig für die ehrliche Rechnung, ob sich eine Maßnahme lohnt. Mehr dazu
Technische Mindestanforderungen (TMA)
Die Werte, die Dämmung, Fenster oder Heizung mindestens erreichen müssen, damit es Förderung gibt. Mehr dazu
Technische Projektbeschreibung (TPB)
Papier, das Sie vor dem Antrag beim BAFA brauchen: Der Energieberater beschreibt darin, was gebaut wird. Es gilt zwei Monate. Mehr dazu
Technischer Projektnachweis (TPN)
Der Energieberater bestätigt nach dem Bau, dass wie beantragt gebaut wurde. Erst damit zahlt das BAFA aus. Mehr dazu
U-Wert
Zahl, die angibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil entweicht, gemessen in W/(m²K). Je kleiner, desto besser dämmt es. Mehr dazu
Umfeldmaßnahmen
Notwendige Nebenarbeiten einer geförderten Maßnahme, etwa Gerüst, Entsorgung oder Malerarbeiten. Sie werden mitgefördert. Mehr dazu
Verwendungsnachweis
Abrechnung nach der Umsetzung mit Rechnungen und technischem Nachweis. Danach wird ausgezahlt. Mehr dazu
Vorhabenbeginn
Der Moment, ab dem ein Projekt für die Förderstellen als gestartet gilt: die Unterschrift unter einem Vertrag ohne Förderklausel oder der Start der Arbeiten. Liegt er vor dem Antrag, gibt es keine Förderung. Mehr dazu
Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Die Zahl am Ende der Berechnung in Ihrem Steuerbescheid – das Einkommen nach allen Abzügen. Nach ihr richtet sich der Einkommensbonus. Mehr dazu
Zuwendungsbescheid
Die schriftliche Förderzusage des BAFA. Das Geld ist damit 36 Monate für Sie reserviert. Mehr dazu

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