Förderung beantragen: Schritt für Schritt
Sie wollen Förderung beantragen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Zwei Förderstellen, zwei Verfahren – und eine Reihenfolge, die sich nicht umdrehen lässt. So läuft ein Antrag beim BAFA für Dämmung und Fenster und bei der KfW für die Heizung, von der ersten Idee bis zum Geld auf dem Konto.
Das Wichtigste in Kürze
- Dämmung und Fenster beantragen Sie beim BAFA, die Heizung bei der KfW. Für beide Anträge brauchen Sie vorher ein technisches Papier: beim BAFA vom Energieberater, bei der KfW vom Energieberater oder Fachbetrieb.
- Vor dem Antrag dürfen Sie nur einen Vertrag mit Förderklausel unterschreiben – er gilt dann erst, wenn die Förderung zugesagt ist.
- Nach der Zusage bleiben 36 Monate für die Umsetzung.
- Ausgezahlt wird, wenn Sie nach dem Bau Rechnungen und Nachweise eingereicht haben; bei der KfW spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung.
- Den BAFA-Antrag können wir mit Vollmacht für Sie stellen, den KfW-Antrag stellen Eigentümer selbst.
Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026
Sie müssen das nicht allein durchgehen: Projektbeschreibung, Bestätigung und Nachweis übernehmen wir – Sie behalten den Überblick.
Kostenloses Erstgespräch anfragenBAFA: Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung
Sie wollen dämmen oder Fenster und Türen tauschen? Dann läuft Ihr Antrag in dieser Reihenfolge:
Beim BAFA gibt es zwei Abschnitte: erst der Antrag bis zur schriftlichen Zusage, dann der Bau bis zum Nachweis, mit dem der Zuschuss ausgezahlt wird.
- Angebote einholenNoch nichts ohne Förderklausel unterschreiben.
- Technische BeschreibungDer Energieberater beschreibt, was gebaut wird (Technische Projektbeschreibung). Ihre Nummer gilt zwei Monate.
- Vertrag mit FörderklauselMit Förderklausel und voraussichtlichem Datum der Umsetzung.
- AntragOnline beim BAFA – auf Wunsch stellen wir ihn mit Ihrer Vollmacht.
- Zusage vom BAFADas Geld ist jetzt 36 Monate für Sie reserviert.
- UmsetzungBauen, Rechnungen bezahlen – nie bar.
- Nachweis und AuszahlungDer Energieberater bestätigt, dass wie beantragt gebaut wurde. Sie reichen die Rechnungen ein, das BAFA zahlt aus.
KfW: die neue Heizung
Sie tauschen die Heizung? Dann stellen Sie den Antrag selbst im Portal der KfW – in dieser Reihenfolge:
Bei der Heizung ist der Ablauf ähnlich, mit zwei Unterschieden: Der Vertrag wird beim Antrag hochgeladen, und den Antrag stellen Sie selbst.
- Bestätigung zum AntragEnergieberater oder Fachbetrieb bestätigt, dass die Heizung gefördert werden kann.
- Vertrag mit FörderklauselVor dem Antrag unterschreiben – nur mit Förderklausel.
- Antrag in „Meine KfW“Sie laden Bestätigung und Vertrag hoch und senden den Antrag selbst ab.
- Zusage und EinbauInnerhalb von 36 Monaten.
- Bestätigung nach dem EinbauEnergieberater oder Fachbetrieb bestätigt den Einbau.
- AuszahlungSie reichen die Nachweise innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung ein.
Die Unterschiede auf einen Blick
| BAFA | KfW | |
|---|---|---|
| Wofür | Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung | Neue Heizung |
| Papier vor dem Antrag | Technische Beschreibung vom Energieberater | Bestätigung vom Energieberater oder Fachbetrieb |
| Vertrag | muss vorliegen, wird nicht eingereicht | wird beim Antrag hochgeladen |
| Darf jemand den Antrag für Sie stellen? | ja, mit Vollmacht | nein (außer bei Eigentümergemeinschaften) |
| Zeit für die Umsetzung | 36 Monate, nicht verlängerbar | 36 Monate |
| Papier nach dem Bau | Bestätigung des Energieberaters | Bestätigung von Energieberater oder Fachbetrieb |
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Darf ich nach dem Antrag schon anfangen?
Beim BAFA nur auf eigenes Risiko: Wer vor der schriftlichen Zusage anfängt, bleibt womöglich auf Kosten sitzen, für die es am Ende keinen Zuschuss gibt. Sicher ist der Start erst nach der Zusage.
Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?
36 Monate ab Zusage, bei BAFA und KfW. Beim BAFA lässt sich die Frist nicht verlängern.
Kann jemand den Antrag für mich stellen?
Beim BAFA ja, mit einer Vollmacht. Bei der KfW nicht – dort stellen Eigentümer den Antrag selbst, nur Eigentümergemeinschaften dürfen sich vertreten lassen.
Wann wird ausgezahlt?
Wenn Sie nach dem Bau Rechnungen und Nachweise eingereicht haben und die Förderstelle sie geprüft hat. Bei der KfW müssen die Nachweise spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung eingereicht sein.
Wir führen Sie durch den Antrag
Sie wollen keinen Schritt falsch machen? Projektbeschreibung, Bestätigung, Vertragsprüfung und Nachweis – aus einer Hand. Das Erstgespräch ist kostenlos.
In vier Klicks zum kostenlosen Erstgespräch
Direkt mit einem eingetragenen Energieberater sprechen, Mo–Fr von 8 bis 19 Uhr.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
WhatsApp öffnenEs gelten die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.
Vor-Ort-Termine in ganz Nordrhein-Westfalen
Ein eingetragener Energieberater ruft Sie innerhalb von 24 Stunden an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich.
Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.
Wir nutzen Ihre Angaben nur, um Sie zurückzurufen. Kein Newsletter, keine Weitergabe. Datenschutz.