Heizungsförderung 2026: bis zu 80 % Zuschuss für die neue Heizung
Ihre Heizung ist alt, oder der Tausch steht an? Die KfW zahlt beim Heizungstausch 30 Prozent der Kosten – wer selbst im Haus wohnt, bekommt deutlich mehr. Was zählt, was es in Euro bedeutet und warum der 1. Februar 2027 für Ihre Planung wichtig ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Für eine neue Heizung zahlt die KfW jedem privaten Eigentümer 30 % der Kosten als Zuschuss.
- Wer selbst im Haus wohnt, kann mehr bekommen: 16 % zusätzlich, wenn eine alte Heizung früh ersetzt wird, und bis zu 40 % bei niedrigerem Einkommen – zusammen höchstens 70 %, bei kleinem Einkommen 80 %.
- Angerechnet werden bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohnung, also höchstens 22.400 € Zuschuss.
- Vermieter erhalten nur die 30 %; die Zuschläge gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
- Den Antrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW“. Den Vertrag mit dem Handwerker unterschreiben Sie vorher nur mit Förderklausel: Er gilt dann erst, wenn die Förderung zugesagt ist.
- Öl- und Gaskessel werden nicht gefördert.
Quellen: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026
Sie brauchen für den Zuschuss eine Bestätigung zum Antrag. Wir erstellen sie als eingetragene Energieberater und prüfen vorher kostenlos, wie viel Prozent Sie bekommen.
Kostenloses Erstgespräch anfragenDrei Bausteine und eine Obergrenze
Wie viel Zuschuss Sie bekommen, hängt von drei Dingen ab: was Sie ersetzen, ob Sie selbst im Haus wohnen und wie hoch Ihr Einkommen ist.
Der Zuschuss für die neue Heizung besteht aus drei Teilen. Den ersten – 30 Prozent – bekommt jeder private Eigentümer. Die beiden anderen sind Zuschläge mit Bedingungen. Dort entscheidet sich, ob am Ende 30 oder 80 Prozent auf Ihrem Konto landen.
| Teil des Zuschusses | Wer ihn bekommt | Höhe |
|---|---|---|
| Zuschuss für alle (Grundförderung) | Alle privaten Eigentümer, auch Vermieter | 30 % |
| Zuschlag für den frühen Tausch (Klimageschwindigkeitsbonus) | Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine Gastherme in der Wohnung ersetzen – oder eine Gas- oder Holzheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist | 16 % |
| Zuschlag wegen des Einkommens (Einkommensbonus) | Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, mit einem Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € | 40 / 30 / 10 % |
| Obergrenze | Alle drei Teile zusammen | 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € 80 % |
Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten
Kostet Ihre neue Heizung im Einfamilienhaus mehr als 28.000 €, zahlen Sie den Teil darüber ohne Zuschuss.
Der Prozentsatz ist nur die halbe Rechnung. Die KfW rechnet für die erste Wohnung im Haus höchstens 28.000 € an Kosten an. Kostet die Wärmepumpe mehr, zahlen Sie den Rest ohne Zuschuss. Der höchstmögliche Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt deshalb bei 22.400 € – 80 Prozent von 28.000 €.
Bei Mehrfamilienhäusern wächst die Grenze mit jeder Wohnung: 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € für jede weitere. Mehr dazu auf der Seite Förderung für Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft.
Beispielrechnung: Wärmepumpe statt Ölheizung
Womit müssen Sie rechnen? Dieses Beispiel zeigt die Größenordnung – die Zahlen für Ihr Haus klären wir im Erstgespräch.
Annahme: Wärmepumpe (Luft-Wasser) ersetzt eine Ölheizung, inklusive Einbau, Einstellen der Heizkörper und Abbau der alten Anlage
Selbst bewohnt, Ölheizung wird ersetzt
Eigenanteil: 21.120 €. Der Zuschuss für alle und der Zuschlag für den frühen Tausch ergeben zusammen 46 %.
Wie links, Haushaltseinkommen 38.000 €
Mit dem Zuschlag wegen des Einkommens läge der Satz über der Grenze – gezahlt werden höchstens 70 %. Eigenanteil: 14.400 €.
Die Wärmepumpe muss sparsam genug arbeiten; das Einstellen der Heizkörper (hydraulischer Abgleich) ist Pflicht · Stand 28.09.2026 · Alle Maßnahmen mit Beispielrechnung
Warum der 1. Februar 2027 zählt
Wenn Sie den Antrag vor dem 1. Februar 2027 stellen, bekommen Sie noch den höheren Zuschlag.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Förderung – und danach alle sechs Monate wieder. Der Zuschlag für den frühen Tausch (Klimageschwindigkeitsbonus) schrumpft jedes Mal um vier Prozentpunkte und fällt ab August 2028 ganz weg. Gleichzeitig sinkt der Höchstbetrag der angerechneten Kosten für die erste Wohnung um jeweils 750 €. Es zählt der Tag, an dem Sie den Antrag stellen – nicht der Tag des Einbaus.
| Antrag gestellt | Zuschlag für frühen Tausch | Angerechnete Kosten höchstens | Zuschuss im Beispiel |
|---|---|---|---|
| Antrag bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € | 12.880 € |
| Antrag ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € | 11.445 € |
| Antrag ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € | 10.070 € |
| Antrag ab 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € | 8.755 € |
| Antrag ab 01.08.2028 | 0 % | 25.000 € | 7.500 € |
Welche Heizungen gefördert werden
Sie müssen sich nicht auf die Wärmepumpe festlegen – auch diese Heizungen werden gefördert.
Gefördert wird jede Heizung, die mit erneuerbaren Energien arbeitet und sparsam genug ist:
- Wärmepumpen – sie holen die Wärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser
- Holzheizungen, zum Beispiel für Pellets oder Hackschnitzel
- Sonnenkollektoren, die Wasser erwärmen (Solarthermie)
- Brennstoffzellenheizungen
- Gasheizungen, die später mit Wasserstoff laufen können – gefördert werden nur die Mehrkosten
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an Fernwärme, Nahwärme oder ein gemeinsames Netz mehrerer Gebäude
Nicht gefördert werden Öl- und Gaskessel, Nachtspeicher- und Infrarotheizungen sowie gebrauchte Anlagen. Und eine Bedingung gilt immer: Mit dem Einbau müssen auch Rohre und Heizkörper richtig eingestellt werden – dazu gehört der hydraulische Abgleich.
In sechs Schritten zum Zuschuss
Halten Sie diese Reihenfolge ein – sonst verlieren Sie Ihren Anspruch.
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar. Wer Schritt 2 und 3 vertauscht, verliert den Anspruch – das ist der häufigste Fehler, den wir sehen.
- Bestätigung zum AntragEin eingetragener Energieberater oder Ihr Heizungsbauer bestätigt, dass die geplante Heizung gefördert werden kann.
- Vertrag mit FörderklauselSie unterschreiben beim Heizungsbauer – aber nur mit Förderklausel und voraussichtlichem Einbaudatum. Das muss vor dem Antrag geschehen.
- Antrag in „Meine KfW“Im Online-Portal der KfW laden Sie Bestätigung und Vertrag hoch und senden den Antrag selbst ab.
- Zusage und EinbauNach der Zusage kann es sofort losgehen. Zeit: 36 Monate.
- Bestätigung nach dem EinbauEnergieberater oder Heizungsbauer bestätigen, dass alles wie beantragt eingebaut wurde.
- AuszahlungSie reichen Rechnungen und Bestätigung innerhalb von sechs Monaten ein. Danach überweist die KfW den Zuschuss.
Quelle: KfW-Merkblatt 458 „BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Bekommen auch Vermieter die Heizungsförderung?
Ja, 30 Prozent Zuschuss bekommen auch Vermieter. Die beiden Zuschläge – für den frühen Tausch einer alten Heizung und für niedrigeres Einkommen – gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen (Hauptwohnsitz).
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Ja. Die KfW lässt beim Einfamilienhaus keine Vollmacht zu, nur bei Eigentümergemeinschaften. Wir bereiten alles vor – Sie senden den Antrag im Portal „Meine KfW“ selbst ab.
Was ist, wenn meine Heizung schon kaputt ist?
Dann wird die Miete einer Übergangsheizung bis zu einem Jahr mitgefördert. Den Vertrag für die neue Heizung unterschreiben Sie trotzdem nur mit Förderklausel – er gilt dann erst, wenn die Förderung zugesagt ist.
Wie viel Zeit habe ich nach der Zusage?
36 Monate für den Einbau. Danach haben Sie sechs Monate ab der letzten Rechnung, um die Nachweise einzureichen – sonst verfällt der Zuschuss.
Gibt es für Gas-Brennwertkessel noch Geld?
Nein. Für Öl- und Gaskessel gibt es keinen Zuschuss – auch nicht, wenn sie mit einer Wärmepumpe kombiniert werden. Gefördert wird dann nur die Wärmepumpe.
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Wie viel bekommen Sie für Ihre neue Heizung?
Wir prüfen, wie viel Prozent Sie bekommen, erstellen die Bestätigung zum Antrag und sagen Ihnen, ob sich der Tausch vor dem 1. Februar 2027 lohnt. Das Erstgespräch ist kostenlos.
In vier Klicks zum kostenlosen Erstgespräch
Ihr Anliegen, zwei Fragen zum Haus, dann Ihre Nummer. Danach ruft Sie innerhalb von 24 Stunden ein eingetragener Energieberater an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Oder rufen Sie direkt an, ganz wie Sie möchten.
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Vor-Ort-Termine in ganz Nordrhein-Westfalen
Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 01.02.2027 von 16 auf 12 %. Es zählt das Datum des Antrags.
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