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Sanierungsratgeber

Förderänderung seit 21.07.2026: Was der iSFP-Bonus jetzt noch bringt

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 10.09.2026

Sie planen eine Sanierung und haben vom gekürzten Bonus gehört? Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den Zuschlag für Häuser mit Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) nicht mehr für jede Maßnahme. Für kleine Sanierungsschritte ist er ersatzlos weg. Für große ist der Sanierungsfahrplan dagegen wertvoller geworden als vorher – nur aus einem anderen Grund, als die meisten vermuten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 21.07.2026 gibt es den Zuschlag für Häuser mit Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus, 5 Prozentpunkte) erst ab 30.000 € Kosten – und nur auf den Teil darüber.
  • Unverändert gilt: Mit Sanierungsfahrplan steigen die geförderten Kosten von 30.000 € auf 60.000 € je Wohnung.
  • Fahrpläne von vor dem 21.07.2026 bleiben 15 Jahre gültig; welcher Bonus gilt, richtet sich nach dem Datum des Antrags.

Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · BAFA: Energieberatung für Wohngebäude · Stand der Angaben: 28.09.2026

Was sich geändert hat

Wenn Sie weniger als 30.000 € investieren, bekommen Sie den Zuschlag von fünf Prozentpunkten seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr.

Bis Juli 2026 galt eine einfache Regel: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan hatte, bekam für Dämmung, Fenster und Türen fünf Prozentpunkte mehr Förderung. Aus 15 Prozent wurden 20 Prozent, unabhängig davon, wie groß die Maßnahme war. Diese Regel gibt es so nicht mehr.

Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 zahlt das BAFA den Zuschlag erst, wenn die geförderten Kosten 30.000 € übersteigen. Wer darunter bleibt, bekommt die 15 Prozent, die jeder bekommt – und sonst nichts. Für die typische einzelne Maßnahme, einen Fenstertausch oder eine Kellerdeckendämmung, ist der Bonus damit praktisch abgeschafft.

Der Zuschlag gilt nur für Dämmung, Fenster und Haustechnik

Gemeint sind Dämmung, Fenster, Außentüren, Sonnenschutz außen am Fenster, Lüftung und andere Haustechnik sowie das Verbessern der vorhandenen Heizung. Der Austausch der Heizung selbst läuft über ein anderes Programm, und dort hat der Sanierungsfahrplan noch nie einen Bonus ausgelöst. Warum das so ist, steht in BAFA oder KfW? Die zwei Fördertöpfe richtig auseinanderhalten.

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Worauf es ankommt

Die Zahl, über die kaum jemand spricht

Für Ihren Zuschuss ist eine andere Zahl wichtiger als der Zuschlag: die Obergrenze der Kosten, die überhaupt gefördert werden.

In der Berichterstattung ging es fast nur um die fünf Prozentpunkte. Der wichtigere Teil der Regelung steht an einer anderen Stelle: bei der Obergrenze. Gefördert werden pro Wohnung und Kalenderjahr höchstens 30.000 € an Kosten. Mit Sanierungsfahrplan verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 €.

Darauf kommt es an. Nicht der Prozentsatz entscheidet, wie viel Geld Sie bekommen, sondern die Frage, wie viel von Ihren Kosten überhaupt gefördert werden darf. Bei einer größeren Sanierung gibt es für die zweite Hälfte der Rechnung ohne Fahrplan schlicht keinen Zuschuss.

Zwei Rechenbeispiele

An zwei Beispielen sehen Sie, wann Ihnen der Fahrplan mehr Zuschuss bringt – und wann nicht.

Fall 1 — Fenstertausch, 24.000 €

Kosten der Fenster24.000 € 15 % Zuschuss für alle3.600 € Zuschlag mit Sanierungsfahrplan0 € Zuschuss3.600 €

Die Schwelle von 30.000 € wird nicht erreicht. Der Fahrplan ändert an dieser Summe nichts.

Fall 2 — Dach, Fassade und Fenster, 60.000 €

Ohne Fahrplan angerechnet30.000 € Zuschuss ohne Fahrplan4.500 € Mit Fahrplan angerechnet60.000 € Zuschuss mit Fahrplan9.000 €

Mindestens 4.500 € mehr – allein dadurch, dass die zweite Hälfte der Kosten überhaupt zählt. Dazu kommt der Zuschlag auf den Teil der Kosten über 30.000 €.

Bei 650 € Eigenanteil für den Fahrplan lohnt er sich in Fall 2 also um ein Vielfaches. In Fall 1 nicht. Das ist der Kern der Änderung: Für einzelne kleine Schritte bringt der Sanierungsfahrplan kein Geld mehr, für größere Sanierungen mehr als vorher.

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Wann sich der Fahrplan für Sie nicht lohnt

Sie planen nur eine kleine Maßnahme? Dann sollten Sie das hier lesen, bevor Sie einen Fahrplan beauftragen.

Wir sagen das offen, auch wenn es gegen unser eigenes Angebot spricht: Wenn Sie genau eine kleine Maßnahme planen, unter 30.000 € bleiben und danach nichts mehr vorhaben, bringt Ihnen der Sanierungsfahrplan finanziell nichts. Sie zahlen 650 € Eigenanteil und bekommen denselben Zuschuss wie ohne.

Sinnvoll bleibt er in diesem Fall nur, wenn Sie wissen möchten, ob die geplante Maßnahme überhaupt die richtige ist – und ob sie an der richtigen Stelle in der Reihenfolge steht. Dann zahlen Sie für den Rat, nicht für mehr Förderung. Brauchen Sie diesen Rat nicht, raten wir vom Fahrplan ab.

Wann er sich klar lohnt

  • Sie planen mehrere Maßnahmen, auch über mehrere Jahre verteilt. Der Fahrplan gilt 15 Jahre lang für alle darin aufgeführten Schritte.
  • Ihre Sanierung kostet mehr als 30.000 € – bei Dach oder Fassade an einem Einfamilienhaus ist das meist schon mit einer einzigen Maßnahme der Fall.
  • Sie wissen noch nicht, womit Sie anfangen sollen. Dann ist die Reihenfolge mehr wert als jeder Bonus.
  • Sie besitzen ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Die Grenzen gelten je Wohnung, der Vorteil vervielfacht sich entsprechend.

Was jetzt zu tun ist

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein – das galt vorher und gilt weiter. Wer erst beauftragt und dann an die Förderung denkt, verliert sie vollständig. Und der Fahrplan muss vorliegen, bevor der Antrag für die Maßnahme rausgeht, nicht erst danach.

Wenn Sie unsicher sind, in welchen der beiden Fälle Sie fallen, klären wir das im Erstgespräch in einer Viertelstunde. Dafür brauchen wir Baujahr, ungefähre Wohnfläche und eine Vorstellung davon, was Sie vorhaben.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Gilt mein alter Sanierungsfahrplan noch?

Ja. Fahrpläne, die vor dem 21. Juli 2026 erstellt wurden, behalten ihre Gültigkeit von 15 Jahren ab Ausstellung. Für Anträge, die Sie ab dem 21. Juli stellen, gelten allerdings die neuen Regeln für den Zuschlag – der Fahrplan wird dadurch nicht wertlos, aber der Zuschlag richtet sich nach dem Tag des Antrags.

Zählt mein Eigenanteil für den Fahrplan zu den 30.000 €?

Nein. Die 30.000 € beziehen sich auf die Kosten der Bauarbeiten selbst, nicht auf die Beratung. Der Fahrplan wird getrennt gefördert, mit 50 Prozent der Kosten.

Kann ich die 30.000 € über zwei Maßnahmen erreichen?

Es zählen die Kosten, die in einem Antrag zusammen gefördert werden. Ob und wie sich mehrere Maßnahmen dafür zusammenfassen lassen, hängt vom einzelnen Fall ab – genau an dieser Stelle zahlt sich eine Beratung vor dem Antrag aus.

Rechnet sich der Fahrplan bei Ihrem Haus?

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