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BAFA · Förderfähige Kosten

Was ist förderfähig – und was nicht?

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 28.09.2026

Sie haben ein Angebot vorliegen und fragen sich, wie viel davon gefördert wird? Gerüst ja, Pflaster nein, Fensterbank ja, Markise nur manchmal. Welche Kosten das BAFA bei einer Sanierung anerkennt, ist genauer geregelt, als die meisten denken – und genau dort entscheidet sich, wie hoch der Zuschuss wirklich ausfällt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss gibt es nicht nur für Material und Einbau, sondern auch für Gerüst, Baustelleneinrichtung, Entsorgung und die Wiederherstellung von Oberflächen – soweit sie für die Maßnahme nötig sind.
  • Bei Eigenleistung wird nur das Material gefördert, nicht die eigene Arbeitszeit.
  • Keinen Zuschuss gibt es für Behördengebühren, Umzugskosten und Ausweichquartiere; für eine Photovoltaikanlage in der Regel ebenfalls nicht.

Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026

Sie haben schon ein Angebot? Schicken Sie es uns – wir markieren kostenlos, welche Posten gefördert werden, bevor Sie unterschreiben.

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Die Grundregel

Nicht jede Position in Ihrem Angebot wird bezuschusst – entscheidend ist, ob sie für das Energiesparen nötig ist.

Gefördert wird alles, was nötig ist, damit Ihr Haus weniger Energie braucht – das Material, der fachgerechte Einbau und die Arbeiten drumherum. Nicht gefördert wird, was nur schöner, bequemer oder ohnehin fällig ist, aber nichts mit dem Energiesparen zu tun hat.

KfW/BAFA-Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 11.0 (09/2026).
Wird gefördertWird nicht gefördert
Gerüst, Baustelleneinrichtung, AbsperrungenAußenanlagen, Pflaster, Wege, Garten
Abbruch, Ausbau und Entsorgung, auch SchadstoffeBehördliche Genehmigungen und Gebühren
Dämmung, Fenster, Türen inklusive EinbauKüchen, Einbaumöbel, Sanitäreinrichtungen
Fensterbänke, Rollladenkästen, Mauerkanten rund ums FensterSonnenschutz innen wie Rollos und Plissees
Dachrinnen, Fallrohre, Schornsteinkopf bei DachdämmungUnbeheizte Wintergärten, Vordächer, Pergolen
Maler-, Putz- und Bodenarbeiten zur WiederherstellungÖl- und Gasheizungen samt Tank und Schornstein
Rollläden und Lamellen außen am FensterUmzug und Ausweichquartier
Planung und Kontrolle der Baustelle durch einen EnergieberaterArbeitszeit bei Eigenleistung

Beispiel: ein Dachangebot, Position für Position

So können Sie Ihr eigenes Angebot durchgehen – Zeile für Zeile.

So sieht das in der Praxis aus. Ein typisches Angebot für eine Dachsanierung mit Dämmung – zwei Positionen fallen heraus:

Position im AngebotBetragwird gefördert
Gerüst und Baustelleneinrichtung3.800 €ja
Alte Dämmung und Ziegel abbauen und entsorgen4.200 €ja
Dämmung zwischen und auf den Dachbalken14.600 €ja
Neue Dachziegel samt Unterbau9.800 €ja
Dachrinnen und Fallrohre erneuert1.900 €ja
Dachgaube gedämmt2.700 €ja
Neues Terrassenvordach3.400 €nein
Pflasterarbeiten am Hauseingang2.200 €nein
Summe42.600 €37.000 € werden gefördert
Was vom Beispielangebot gefördert wirdAngebot: wird gefördert 37T€ + wird nicht gefördert 5.6T€0 T€10 T€20 T€30 T€40 T€50 T€Angebot375,642,6 T€wird gefördertwird nicht gefördert
Beträge in Tausend Euro. Mit Sanierungsfahrplan ergibt das einen Zuschuss von 5.900 € (15 Prozent plus fünf Prozentpunkte Zuschlag auf den Teil über 30.000 €).
Wie sieht die Rechnung für Ihr Haus aus?Kostenloses Erstgespräch anfragen

Drei Sonderfälle, die oft falsch laufen

Sie wollen selbst mit anpacken, planen Rollläden oder bekommen eine Rechnung über mehrere Arbeiten? Dann gelten eigene Regeln.

  • Sie packen selbst an: Wer selbst dämmt, bekommt nur das Material gefördert. Ein Energieberater oder Fachbetrieb muss bestätigen, dass fachgerecht gearbeitet wurde, und die Rechnung für das Material muss auf Ihren Namen laufen.
  • Sonnenschutz: Rollläden und Lamellen außen am Fenster werden gefördert, Rollos innen nicht. Markisen nur, wenn sie senkrecht vor dem Fenster herunterlaufen.
  • Rechnung über mehrere Arbeiten: Stehen auf einer Rechnung geförderte und andere Arbeiten, müssen die Posten klar getrennt sein. Pauschalpreise ohne einzelne Posten sind ein häufiger Grund, warum am Ende weniger ausgezahlt wird.

Quelle: KfW/BAFA-Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 11.0 (09/2026).

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Wird das Gerüst mitgefördert?

Ja. Gerüst, Baustelleneinrichtung, Entsorgung und das Wiederherstellen von Putz, Anstrich oder Böden werden mitgefördert – sofern sie für die Dämmung oder die neuen Fenster nötig sind.

Und wenn ich selbst mit anpacke?

Dann wird nur das Material gefördert, die eigene Arbeitszeit nicht. Ein Energieberater oder Fachbetrieb muss bestätigen, dass fachgerecht gearbeitet wurde.

Zählt eine Photovoltaikanlage dazu?

In der Regel nicht. Ausnahme: Solardachziegel oder Solarmodule, die bei einer Dachdämmung die Ziegel ersetzen und für die Sie keine Einspeisevergütung bekommen.

Werden Behördengebühren gefördert?

Nein. Genehmigungen, Umzugskosten und Ausweichquartiere sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Welche Positionen Ihres Angebots zählen?

Sie haben ein Angebot vorliegen? Wir gehen Ihr Angebot durch, markieren, was gefördert wird, und sagen Ihnen, wie hoch der Zuschuss tatsächlich wird.

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AnliegenGebäudeBaujahrKontakt
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Um welches Gebäude geht es?
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Wann wurde das Gebäude gebaut?
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