Ihren Förderantrag stellen wir
Sie wollen dämmen oder die Fenster tauschen – und den Zuschuss nicht verschenken? Bei jeder BAFA-geförderten Maßnahme an der Gebäudehülle ist ein eingetragener Fachberater vorgeschrieben. Wir übernehmen Technische Projektbeschreibung (beschreibt vor dem Antrag, was gebaut wird – ausgestellt vom Energieberater), Antragstellung und Verwendungsnachweis (Unterlagen nach dem Bau, mit denen der Zuschuss ausgezahlt wird) — Sie kümmern sich um nichts davon.
Das Wichtigste in Kürze
- Wir stellen den BAFA-Antrag für Dämmung, Fenster und Dach. Die Hälfte unserer Kosten für Planung und Baubegleitung übernimmt das BAFA – den Preis nennen wir Ihnen vorab im kostenlosen Erstgespräch.
- Das BAFA zahlt 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € Kosten je Wohnung und Jahr; mit Sanierungsfahrplan gelten 60.000 €.
- Ein Sanierungsfahrplan ist dafür keine Voraussetzung.
- Der Heizungstausch läuft getrennt über die KfW.
Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Stand der Angaben: 28.09.2026
Nur eingetragene Expertinnen und Experten dürfen die Bestätigungen ausstellen, die BAFA und KfW für die Förderung verlangen. Antrag, Nachweise und Fristen übernehmen wir vollständig – zum Festpreis, ohne Nachberechnung.
In vier Klicks zum kostenlosen Erstgespräch
Ihr Anliegen, zwei Fragen zum Haus, dann Ihre Nummer. Danach ruft Sie innerhalb von 24 Stunden ein eingetragener Energieberater an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Oder rufen Sie direkt an, ganz wie Sie möchten.
Direkt mit einem eingetragenen Energieberater sprechen, Mo–Fr von 8 bis 19 Uhr.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
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Vor-Ort-Termine in ganz Nordrhein-Westfalen
Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.
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Der Förderantrag einfach erklärt: warum Sie dafür einen Energieberater brauchen
Der Zuschuss kommt vom Staat, der Antrag läuft über uns. So hängt das zusammen.
Warum geht das nicht ohne Berater?
Für Zuschüsse zu Dämmung, Fenstern und Lüftung verlangt das BAFA einen Energieberater, der in der staatlichen Expertenliste eingetragen ist. Er bestätigt vor dem Bau, was geplant ist, und nach dem Bau, dass es so ausgeführt wurde. Ohne diese beiden Bestätigungen zahlt das BAFA nicht.
Was übernehmen wir?
Alles, was mit dem Amt zu tun hat: die technische Beschreibung vor dem Antrag, den Antrag selbst und nach dem Bau den Nachweis für die Auszahlung. Sie unterschreiben eine Vollmacht – um den Rest kümmern wir uns. Auf Wunsch prüfen wir auch auf der Baustelle, ob so gebaut wird wie beantragt – das ist die energetische Baubegleitung.
Was kostet das?
Das hängt von Ihrem Haus und von der Maßnahme ab – den Preis nennen wir Ihnen vorab im kostenlosen Erstgespräch. Die Hälfte der Kosten für Planung und Baubegleitung übernimmt das BAFA. Der Zuschuss für die Baumaßnahme selbst kommt obendrauf.
Worauf müssen Sie achten?
Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Melden Sie sich deshalb, sobald Sie ein Angebot haben – und bevor Sie es unterschreiben.
Was Sie bekommen
Sie beauftragen den Handwerker – wir liefern alle Papiere, die das BAFA für Ihren Zuschuss verlangt.
Technische Beschreibung für das BAFA
Das BAFA will vor dem Antrag schwarz auf weiß sehen, was gebaut wird und dass es die Mindestwerte für die Förderung erreicht. Ohne dieses Papier gibt es keinen Zuschuss. Wir erstellen es aus dem Angebot Ihres Handwerkers.
Antrag beim BAFA
Wir stellen den Antrag in Ihrem Namen – bevor die Arbeiten beginnen. Sie unterschreiben nur eine Vollmacht.
Nachweis für die Auszahlung
Ist alles fertig, bestätigen wir dem BAFA, dass wie beantragt gebaut wurde, und reichen Ihre Rechnungen ein. Erst dann wird der Zuschuss überwiesen.
Fachbetriebe auf Wunsch
Sie haben schon einen Handwerker, dem Sie vertrauen? Dann arbeiten wir mit ihm zusammen. Wenn nicht, nennen wir Ihnen Betriebe aus Ihrer Region.
So läuft es ab
Angebot schicken
Sie holen ein Angebot von Ihrem Handwerker ein und schicken es uns – als Foto oder PDF. Unterschreiben Sie noch nichts. Wir prüfen, ob alles drinsteht, was das BAFA für die Förderung sehen will.
Technische Beschreibung
Wir prüfen, ob die geplanten Bauteile die Mindestwerte für die Förderung erreichen, und schreiben die technische Beschreibung für das BAFA. Passt etwas nicht, sagen wir Ihnen und Ihrem Handwerker, was geändert werden muss.
Antrag stellen
Wir stellen den Antrag beim BAFA – immer bevor die Arbeiten beginnen. Den Vertrag mit Ihrem Handwerker unterschreiben Sie nur mit Förderklausel: Er gilt dann erst, wenn die Förderung zugesagt ist. So sieht die Klausel aus.
Bauen und Geld bekommen
Nach der Zusage wird gebaut. Ist alles fertig und bezahlt, bestätigen wir dem BAFA, dass wie beantragt gebaut wurde, und reichen Ihre Rechnungen ein. Danach überweist das BAFA den Zuschuss auf Ihr Konto.
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Was kostet der Förderservice?
Das hängt von Ihrem Haus und von der Maßnahme ab. Den Preis nennen wir Ihnen vorab im kostenlosen Erstgespräch. Die Hälfte der Kosten für Planung und Baubegleitung übernimmt das BAFA.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Immer vor Beginn der Maßnahme. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung vollständig.
Brauche ich dafür einen Sanierungsfahrplan?
Nein. Mit Fahrplan fördert das BAFA aber doppelt so hohe Kosten – bis 60.000 € statt 30.000 € je Wohnung und Jahr – und zahlt auf den Teil über 30.000 € weitere 5 Prozentpunkte.
Gilt das auch für die Heizung?
Der Heizungstausch läuft über ein eigenes Programm der KfW. Dort brauchen Sie keinen eingetragenen Energieberater: Die nötige Bestätigung kann auch Ihr Heizungsbauer ausstellen.
Die Deutsche Sanierungsförderung ist ein privates Beratungsunternehmen und keine staatliche Stelle. Über Fördermittel entscheiden ausschließlich das BAFA und die KfW.
Stand der Förderangaben: September 2026. Die genannten Zuschüsse stammen aus zwei staatlichen Programmen: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Dämmung, Fenster, Lüftung – zuständig ist das BAFA) und der Heizungsförderung der KfW. Es gelten die Regeln an dem Tag, an dem Ihr Antrag gestellt wird. Einen Anspruch auf Förderung haben Sie erst mit der schriftlichen Zusage; der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Diese Seite ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung im rechtlichen Sinne.
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