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Heizungsförderung · Bestätigung zum Antrag

Bestätigung zum Antrag (BzA): ohne sie kein Zuschuss

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 28.09.2026

Sie wollen den Zuschuss für Ihre neue Heizung beantragen? Bevor Sie bei der KfW einen Zuschuss beantragen können, braucht es ein Dokument, von dem viele erst im Kundenportal erfahren: die Bestätigung zum Antrag. Was darin steht, wer sie ausstellt und was beim BAFA an ihre Stelle tritt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bestätigung zum Antrag (kurz BzA) brauchen Sie, um bei der KfW den Zuschuss für eine neue Heizung zu beantragen.
  • Ausstellen dürfen sie eingetragene Energieberater und Fachbetriebe.
  • Sie zählt als Planung, nicht als Baubeginn – Sie dürfen sie also vor dem Antrag beauftragen.
  • Nach dem Einbau brauchen Sie eine zweite Bestätigung, dass alles wie beantragt eingebaut wurde. Ohne sie wird nicht ausgezahlt.

Quellen: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Stand der Angaben: 28.09.2026

Sie brauchen die Bestätigung für Ihren Heizungsantrag? Wir stellen sie aus – und prüfen vorher, ob Heizung und Angebot zu Ihrem Haus passen.

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Was die Bestätigung zum Antrag ist

Ohne dieses Papier können Sie den Antrag für Ihre Heizungsförderung gar nicht erst anlegen.

Die Bestätigung zum Antrag (kurz BzA) ist die Eintrittskarte in das Online-Portal „Meine KfW“. Sie trägt eine Nummer, und ohne diese Nummer lässt sich der Antrag für die Heizungsförderung nicht einmal anlegen. Ausstellen darf sie ein Energieberater aus der staatlichen Expertenliste oder ein Fachbetrieb.

Sie hält drei Dinge fest: welche Heizung eingebaut werden soll, für welche Kosten es Zuschuss gibt und dass die Heizung sparsam genug für die Förderung ist. Der Betrag aus der Bestätigung ist später die Obergrenze Ihres Zuschusses – nachträglich erhöhen lässt er sich nicht.

Wo die BzA im Ablauf steht

Für Sie ist die Bestätigung der erste von sechs Schritten – erst danach unterschreiben Sie den Vertrag und stellen den Antrag.

Sie ist Schritt eins von sechs. Und der zweite Schritt muss ebenfalls vor dem Antrag erledigt sein.

  1. Bestätigung zum AntragEnergieberater oder Fachbetrieb prüft Ihr Vorhaben und stellt die Bestätigung mit Nummer aus.
  2. Vertrag mit FörderklauselSie unterschreiben beim Heizungsbauer – aber nur mit Förderklausel.
  3. AntragSie laden Bestätigung und Vertrag im Portal „Meine KfW“ hoch und senden den Antrag ab.
  4. EinbauNach der Zusage, innerhalb von 36 Monaten.
  5. Bestätigung nach dem EinbauSie bestätigt, dass wie beantragt eingebaut wurde und was es gekostet hat.
  6. AuszahlungSie reichen die Nachweise innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung ein.

Quelle: KfW-Merkblatt 458 „BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.

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BzA bei der KfW, TPB beim BAFA

Sie planen Heizung und Dämmung zusammen? Dann brauchen Sie zwei verschiedene Papiere.

Wer Heizung und Dämmung plant, hat mit zwei Förderstellen zu tun – und bei jeder mit einem Papier vor dem Antrag und einem nach dem Einbau. Der Zweck ist derselbe, nur Namen und Regeln unterscheiden sich:

KfW-Merkblatt 458 und BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen), Stand 09/2026.
KfW (Heizung)BAFA (Dämmung, Fenster, Technik)
Vor dem AntragBestätigung zum Antrag (BzA)Technische Projektbeschreibung (TPB)
Nach dem EinbauBestätigung nach Durchführung (BnD)Technischer Projektnachweis (TPN)
Wer stellt auseingetragener Energieberater oder Fachbetriebeingetragener Energieberater; bei der Heizungsoptimierung auch ein Fachbetrieb
Wie lange gilt die Nummer?bis Sie den Antrag stellenzwei Monate
Darf jemand den Antrag für Sie stellen?nein (außer bei Eigentümergemeinschaften)ja, mit Vollmacht
Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Kann auch mein Heizungsbauer die Bestätigung ausstellen?

Ja, bei der KfW dürfen auch Fachbetriebe sie ausstellen. Ein Energieberater prüft aber zusätzlich, ob Anlage und Angebot zu Ihrem Haus passen – nicht nur, ob es Zuschuss dafür gibt.

Ist die Bestätigung schon ein Auftrag für die Heizung?

Nein. Planung und Beratung – dazu gehört die Bestätigung – zählen nicht als Baubeginn. Sie dürfen sie vor dem Antrag beauftragen.

Was ist der Unterschied zur Technischen Projektbeschreibung beim BAFA?

Beide Papiere erfüllen denselben Zweck, sie heißen nur anders: beim BAFA (Dämmung, Fenster) Technische Projektbeschreibung (beschreibt vor dem Antrag, was gebaut wird – ausgestellt vom Energieberater), bei der KfW (Heizung) Bestätigung zum Antrag. Die Nummer der Projektbeschreibung ist zwei Monate gültig – so lange haben Sie Zeit für den Antrag.

Brauche ich nach dem Einbau noch etwas?

Ja, eine zweite Bestätigung (Bestätigung nach Durchführung). Darin steht, dass die Heizung wie beantragt eingebaut wurde und was sie tatsächlich gekostet hat. Ohne sie wird nichts ausgezahlt.

Wir erstellen Ihre Bestätigung zum Antrag

Sie haben ein Angebot für die neue Heizung? Wir prüfen Heizung und Angebot, rechnen sauber aus, für welche Kosten es Zuschuss gibt, und gehen den Antrag mit Ihnen durch.

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