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Sanierungsratgeber

BAFA oder KfW? Die zwei Fördertöpfe richtig auseinanderhalten

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 10.09.2026

Für eine Sanierung mit neuer Heizung brauchen Sie zwei Anträge bei zwei verschiedenen Stellen, mit unterschiedlich hohen Zuschüssen und unterschiedlichen Obergrenzen. Wer das nicht trennt, verschenkt Geld oder verliert die Förderung ganz.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und die Optimierung der vorhandenen Heizung fördert das BAFA mit 15 %.
  • Den Einbau einer neuen Heizung fördert die KfW mit mindestens 30 %, mit Zuschlägen mehr.
  • Es sind zwei getrennte Anträge mit eigenen Obergrenzen: beim BAFA 30.000 € Kosten je Wohnung und Jahr (mit Sanierungsfahrplan 60.000 €), bei der KfW 28.000 € für die erste Wohnung.

Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026

Die Trennlinie verläuft am Heizkessel

Für Ihre Sanierung brauchen Sie womöglich zwei Anträge bei zwei Stellen – je nachdem, ob Sie dämmen oder die Heizung tauschen.

Es gibt keinen gemeinsamen Antrag für „die Sanierung". Die staatliche Förderung ist auf zwei Stellen verteilt: Für Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und das Verbessern der vorhandenen Heizung ist das BAFA zuständig. Den Austausch der Heizung fördert die KfW.

Das klingt nach Verwaltungsdetail, hat aber unmittelbare Folgen für Ihr Geld. Beide Töpfe haben eigene Obergrenzen, die sich gegenseitig nichts wegnehmen – und eigene Zuschläge, die nur im jeweiligen Topf gelten.

Wer wofür zuständig ist

Hier sehen Sie auf einen Blick, bei welcher Stelle Ihr Vorhaben landet.

BAFA — Dämmung, Fenster, Technik

Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und oberster Geschossdecke · Fenster und Außentüren · Sonnenschutz außen · Lüftungsanlagen · Verbessern der vorhandenen Heizung, etwa das genaue Einstellen der Heizkörper

15 % Zuschuss. Gefördert werden höchstens 30.000 € Kosten je Wohnung und Jahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €.

KfW — neue Heizung

Einbau einer neuen Heizung – Wärmepumpe, Anschluss an Fern- oder Nahwärme, Holz- oder Pelletheizung, Sonnenkollektoren

30 % Zuschuss für alle, dazu Zuschläge für den frühen Tausch der alten Heizung und bei niedrigerem Einkommen. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten beim Einfamilienhaus.

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Was im BAFA-Topf gilt

Wenn Sie dämmen oder Fenster tauschen, bekommen Sie 15 Prozent der Kosten zurück – bei 30.000 € sind das 4.500 €.

Das BAFA zahlt 15 Prozent der Kosten. Gefördert werden höchstens 30.000 € pro Wohnung und Kalenderjahr. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt diese Grenze auf 60.000 €, und auf den Teil der Kosten über 30.000 € gibt es fünf Prozentpunkte mehr. Was das im Einzelnen bedeutet, steht ausführlich in Förderänderung seit 21.07.2026.

Was im KfW-Topf gilt

Wenn Sie die Heizung tauschen, bekommen Sie deutlich mehr: 30 Prozent für alle, mit Zuschlägen wird es mehr.

Hier wird anders gerechnet. Jeder bekommt 30 Prozent – also doppelt so viel wie bei Dämmung und Fenstern. Dazu kommen zwei Zuschläge, die sich addieren:

  • Zuschlag für den frühen Tausch (Klimageschwindigkeitsbonus): derzeit 16 Prozent. Es gibt ihn, wenn Sie eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzen, solange sie noch läuft. Er sinkt erstmals zum 1. Februar 2027, danach alle sechs Monate weiter. Wer wartet, bekommt weniger.
  • Zuschlag wegen des Einkommens (Einkommensbonus): bis zu 40 Prozent bei einem Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid bis 30.000 €. Mit einem Kind unter 18, für das Sie Kindergeld bekommen, liegt die Grenze bei 40.000 €.

Zusammen sind damit bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich – mehr gibt es nicht. Bei einem Einfamilienhaus werden höchstens 28.000 € Kosten angerechnet, der höchste Zuschuss liegt damit bei 22.400 €.

Der häufigste teure Irrtum

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass der Sanierungsfahrplan auch die Heizungsförderung erhöht. Das tut er nicht. Der Zuschlag für Häuser mit Sanierungsfahrplan gilt nur beim BAFA. Bei der KfW gibt es ihn nicht – dort zählt, was Sie ersetzen, ob Sie selbst im Haus wohnen und wie hoch Ihr Einkommen ist.

Umgekehrt gilt genauso: Den Zuschlag für den frühen Heizungstausch gibt es nur für die Heizung. Auf Ihre Fassadendämmung wirkt er nicht.

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Beide Töpfe zusammen

Die gute Nachricht: Sie können beide nutzen. Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus, bei dem im selben Jahr die Fassade gedämmt und die Heizung getauscht wird – die Anträge laufen getrennt, die Obergrenzen ebenfalls.

Fassade, 40.000 € — Antrag beim BAFA

Mit Fahrplan angerechnet40.000 € 15 % Zuschuss6.000 € Zuschuss6.000 €

Dazu kommt der Zuschlag auf den Teil der Kosten über 30.000 €.

Wärmepumpe, 32.000 € — Antrag bei der KfW

Angerechnete Kosten28.000 € 30 % Zuschuss für alle8.400 € 16 % Zuschlag für den frühen Tausch4.480 € Zuschuss12.880 €

Ohne Zuschlag wegen des Einkommens gerechnet.

Zusammen rund 19.000 € Zuschuss aus zwei Anträgen.

Die Regel, an der die meisten Anträge scheitern

Unterschreiben Sie keinen Vertrag ohne Förderklausel, bevor Ihr Antrag gestellt ist – sonst verlieren Sie den Zuschuss in beiden Programmen.

In beiden Töpfen gilt: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. Als Beginn zählt schon Ihre Unterschrift unter dem Vertrag mit dem Handwerker. Wer den Auftrag unterschreibt und danach den Antrag stellt, bekommt nichts – rückwirkend geht nichts, in keinem der beiden Programme.

Der übliche Weg ist deshalb ein Vertrag mit Förderklausel: Er gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist – oder Sie dürfen zurücktreten, wenn sie abgelehnt wird. So sieht die Klausel aus. Beim BAFA kommt hinzu, dass ein eingetragener Energieberater vor dem Antrag schriftlich bestätigen muss, was gebaut wird. Ohne diese Bestätigung gibt es keine Förderung, egal wie gut die Maßnahme ist.

Was wir übernehmen

Sie müssen nicht selbst herausfinden, welcher Antrag wohin gehört.

Den Antrag beim BAFA stellen wir in Ihrem Namen. Den Antrag bei der KfW müssen Sie selbst absenden – wir bereiten ihn mit Ihnen vor. Beides in der richtigen Reihenfolge. Was der Förderservice für Ihr Vorhaben kostet, nennen wir Ihnen vorab im kostenlosen Erstgespräch – die Hälfte der Kosten für Planung und Baubegleitung trägt das BAFA. Die nötigen Bestätigungen stellen wir selbst aus, weil Herr Mustafa in der staatlichen Liste der Energieeffizienz-Experten (Energieberater, die in der staatlichen Expertenliste eingetragen sind) eingetragen ist.

Unklar, welcher Topf für Ihr Vorhaben zuständig ist?

Sagen Sie uns im Erstgespräch, was Sie planen. Wir ordnen es zu und sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Kann ich BAFA und KfW im selben Jahr beantragen?

Ja. Es sind zwei getrennte Anträge mit eigenen Obergrenzen, die sich nicht gegenseitig aufzehren.

Wo beantrage ich die Förderung für eine neue Heizung?

Bei der KfW im Programm 458 (das Zuschussprogramm der KfW für neue Heizungen) – nicht beim BAFA. Den Antrag stellen Eigentümer selbst im Portal „Meine KfW“.

Gilt der Bonus für den Sanierungsfahrplan auch bei der Heizung?

Nein. Der iSFP-Bonus (Zuschlag von fünf Prozentpunkten für Häuser mit Sanierungsfahrplan) wirkt nur beim BAFA, also bei Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik (Heizung, Lüftung und Warmwasser) – nicht bei der Heizungsförderung der KfW.

Wer hilft mir bei den beiden Anträgen?

Den BAFA-Antrag stellen wir mit Vollmacht für Sie. Für die KfW bereiten wir die Bestätigung zum Antrag und die Unterlagen vor – absenden müssen Sie selbst.

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