Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
Sie bereiten einen Förderantrag vor und wollen nichts vergessen? Welche Dokumente vor dem Antrag vorliegen müssen, welche erst nach dem Einbau – und welche Sie zehn Jahre aufheben sollten. Getrennt nach BAFA und KfW.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor dem Antrag brauchen Sie zwei Dinge: das technische Papier vom Energieberater oder Fachbetrieb (beim BAFA die Technische Projektbeschreibung (beschreibt vor dem Antrag, was gebaut wird – ausgestellt vom Energieberater), bei der KfW die Bestätigung zum Antrag) und einen Vertrag mit Förderklausel.
- Für die Zuschläge der KfW brauchen Sie einen Grundbuchauszug; für den Zuschlag wegen des Einkommens zusätzlich die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.
- Rechnungen müssen auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein, Steuernummer und Adresse des Hauses nennen und unbar bezahlt werden.
- Die KfW verlangt, alle Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren.
Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026
Sie wollen nichts vergessen? Im Förderservice bekommen Sie eine persönliche Liste – und wir erinnern Sie an die Fristen.
Kostenloses Erstgespräch anfragenVor dem Antrag
Diese Unterlagen sollten Sie beisammenhaben, bevor Sie den Antrag stellen.
| Unterlage | BAFA | KfW |
|---|---|---|
| Angebot des Fachbetriebs | ja | ja |
| Technische Beschreibung des Energieberaters | ja, zwei Monate gültig | – |
| Bestätigung zum Antrag vom Energieberater oder Fachbetrieb | – | ja |
| Vertrag mit Förderklausel | muss vorliegen | wird hochgeladen |
| Vollmacht | wenn wir den Antrag für Sie stellen | nicht möglich (außer bei Eigentümergemeinschaften) |
| Zugang zum Online-Portal | Konto bei BundID, dem Online-Zugang des Bundes | Konto bei „Meine KfW“ |
Nach dem Einbau
Ihr Geld wird erst ausgezahlt, wenn diese Nachweise vorliegen.
| Unterlage | BAFA | KfW |
|---|---|---|
| Rechnungen, überwiesen statt bar bezahlt | ja | ja |
| Bestätigung, dass wie beantragt gebaut wurde | vom Energieberater | vom Energieberater oder Fachbetrieb |
| Nachweis, dass die Heizkörper eingestellt wurden | bei Heizungsoptimierung | wenn die KfW ihn anfordert |
| Steuer-Identifikationsnummer | – | ja |
| Meldebestätigung | – | für die beiden Zuschläge |
| Grundbuchauszug | – | für die beiden Zuschläge |
| Einkommensteuerbescheide (2. und 3. Jahr vor Antrag) | – | für den Zuschlag wegen des Einkommens |
| Kontonachweis der Eigentümergemeinschaft | – | bei Zuschüssen ab 15.000 € |
Ihre persönliche Checkliste
Zum Abhaken – für den Überblick vor dem Termin mit uns:
- ☐ Baujahr und Wohnfläche des Hauses
- ☐ Grundrisse oder Baupläne, falls vorhanden
- ☐ Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- ☐ Typenschild der Heizung fotografiert (zeigt, seit wann sie läuft)
- ☐ Protokoll des Schornsteinfegers
- ☐ Rechnungen früherer Sanierungen
- ☐ Angebote der Handwerker, noch nicht unterschrieben
- ☐ Für den Zuschlag wegen des Einkommens: Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?
Bei der KfW zehn Jahre ab Zusage: Rechnungen, Zahlungsnachweise, technische Dokumentation und Berechnungen. Die KfW kann sie jederzeit anfordern oder vor Ort prüfen.
Welche Anforderungen gelten für Rechnungen?
Sie müssen auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein, die Steuernummer des Betriebs und die Adresse Ihres Hauses nennen und die geförderten Arbeiten einzeln ausweisen. Bezahlt wird per Überweisung, nicht bar.
Brauche ich einen Grundbuchauszug?
Für die beiden Zuschläge der KfW ja – als Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört.
Was brauche ich für den Zuschlag wegen des Einkommens?
Die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag – für alle Eigentümer im Haushalt und ihre Partner – sowie deren Meldebestätigungen.
Wir behalten die Unterlagen im Blick
Sie möchten sich nicht selbst durch die Listen arbeiten? Persönliche Liste, Erinnerung an Fristen, Prüfung der Rechnungen vor dem Nachweis. Fragen Sie im Erstgespräch danach.
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Ihr Anliegen, zwei Fragen zum Haus, dann Ihre Nummer. Danach ruft Sie innerhalb von 24 Stunden ein eingetragener Energieberater an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Oder rufen Sie direkt an, ganz wie Sie möchten.
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