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Förderantrag · Checkliste

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 28.09.2026

Sie bereiten einen Förderantrag vor und wollen nichts vergessen? Welche Dokumente vor dem Antrag vorliegen müssen, welche erst nach dem Einbau – und welche Sie zehn Jahre aufheben sollten. Getrennt nach BAFA und KfW.

15 Minuten am Telefon, unverbindlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Antrag brauchen Sie zwei Dinge: das technische Papier vom Energieberater oder Fachbetrieb (beim BAFA die Technische Projektbeschreibung (beschreibt vor dem Antrag, was gebaut wird – ausgestellt vom Energieberater), bei der KfW die Bestätigung zum Antrag) und einen Vertrag mit Förderklausel.
  • Für die Zuschläge der KfW brauchen Sie einen Grundbuchauszug; für den Zuschlag wegen des Einkommens zusätzlich die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag.
  • Rechnungen müssen auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein, Steuernummer und Adresse des Hauses nennen und unbar bezahlt werden.
  • Die KfW verlangt, alle Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren.

Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026

Sie wollen nichts vergessen? Im Förderservice bekommen Sie eine persönliche Liste – und wir erinnern Sie an die Fristen.

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Vor dem Antrag

Diese Unterlagen sollten Sie beisammenhaben, bevor Sie den Antrag stellen.

KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026); BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) für Anträge ab 21.07.2026; Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen“, Version 11.0.
UnterlageBAFAKfW
Angebot des Fachbetriebsjaja
Technische Beschreibung des Energieberatersja, zwei Monate gültig–
Bestätigung zum Antrag vom Energieberater oder Fachbetrieb–ja
Vertrag mit Förderklauselmuss vorliegenwird hochgeladen
Vollmachtwenn wir den Antrag für Sie stellennicht möglich (außer bei Eigentümergemeinschaften)
Zugang zum Online-PortalKonto bei BundID, dem Online-Zugang des BundesKonto bei „Meine KfW“

Nach dem Einbau

Ihr Geld wird erst ausgezahlt, wenn diese Nachweise vorliegen.

KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026); BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) für Anträge ab 21.07.2026; Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen“, Version 11.0.
UnterlageBAFAKfW
Rechnungen, überwiesen statt bar bezahltjaja
Bestätigung, dass wie beantragt gebaut wurdevom Energieberatervom Energieberater oder Fachbetrieb
Nachweis, dass die Heizkörper eingestellt wurdenbei Heizungsoptimierungwenn die KfW ihn anfordert
Steuer-Identifikationsnummer–ja
Meldebestätigung–für die beiden Zuschläge
Grundbuchauszug–für die beiden Zuschläge
Einkommensteuerbescheide (2. und 3. Jahr vor Antrag)–für den Zuschlag wegen des Einkommens
Kontonachweis der Eigentümergemeinschaft–bei Zuschüssen ab 15.000 €
Fristen: Umsetzung innerhalb von 36 Monaten ab Zusage. Bei der KfW Nachweis spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung. Aufbewahren: zehn Jahre.
Wie ist das bei Ihrem Haus?Kostenloses Erstgespräch anfragen

Ihre persönliche Checkliste

Zum Abhaken – für den Überblick vor dem Termin mit uns:

  • ☐ Baujahr und Wohnfläche des Hauses
  • ☐ Grundrisse oder Baupläne, falls vorhanden
  • ☐ Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • ☐ Typenschild der Heizung fotografiert (zeigt, seit wann sie läuft)
  • ☐ Protokoll des Schornsteinfegers
  • ☐ Rechnungen früherer Sanierungen
  • ☐ Angebote der Handwerker, noch nicht unterschrieben
  • ☐ Für den Zuschlag wegen des Einkommens: Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag
Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Bei der KfW zehn Jahre ab Zusage: Rechnungen, Zahlungsnachweise, technische Dokumentation und Berechnungen. Die KfW kann sie jederzeit anfordern oder vor Ort prüfen.

Welche Anforderungen gelten für Rechnungen?

Sie müssen auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein, die Steuernummer des Betriebs und die Adresse Ihres Hauses nennen und die geförderten Arbeiten einzeln ausweisen. Bezahlt wird per Überweisung, nicht bar.

Brauche ich einen Grundbuchauszug?

Für die beiden Zuschläge der KfW ja – als Nachweis, dass Ihnen das Haus gehört.

Was brauche ich für den Zuschlag wegen des Einkommens?

Die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag – für alle Eigentümer im Haushalt und ihre Partner – sowie deren Meldebestätigungen.

Wir behalten die Unterlagen im Blick

Sie möchten sich nicht selbst durch die Listen arbeiten? Persönliche Liste, Erinnerung an Fristen, Prüfung der Rechnungen vor dem Nachweis. Fragen Sie im Erstgespräch danach.

Kostenloses Erstgespräch

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Ihr Anliegen, zwei Fragen zum Haus, dann Ihre Nummer. Danach ruft Sie innerhalb von 24 Stunden ein eingetragener Energieberater an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Oder rufen Sie direkt an, ganz wie Sie möchten.

In der Expertenliste des Bundes eingetragenExpertenliste des Bundes Mit Zuschuss von BAFA und KfWBAFA & KfW Fahrplan in 7 TagenIn 7 Tagen
AnliegenGebäudeBaujahrKontakt
Worum geht es Ihnen?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Um welches Gebäude geht es?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Wann wurde das Gebäude gebaut?
Eine Schätzung reicht.
Wie dürfen wir Sie erreichen?
Ein eingetragener Energieberater ruft Sie an. Die E-Mail brauchen wir für die Terminbestätigung.

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