Damit die Wärmepumpe passt
Eine zu groß gekaufte Wärmepumpe taktet, verschleißt schneller und kostet im Betrieb dauerhaft mehr. Die raumweise Heizlastberechnung (Berechnung, wie viel Wärme jeder Raum an kalten Tagen braucht) nach DIN EN 12831 sagt Ihnen vorher, welche Leistung Ihr Haus wirklich braucht.
Nur eingetragene Expertinnen und Experten dürfen die Bestätigungen ausstellen, die BAFA und KfW für die Förderung verlangen. Antrag, Nachweise und Fristen übernehmen wir vollständig – zum Festpreis, ohne Nachberechnung.
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Die Heizlastberechnung einfach erklärt: wozu Sie sie brauchen
Ein sperriges Wort für eine einfache Frage: Wie groß muss Ihre neue Heizung sein?
Was ist die Heizlast?
Die Heizlast sagt, wie viel Wärme Ihr Haus an einem sehr kalten Wintertag braucht, damit es innen warm bleibt. Wir berechnen das für jeden Raum einzeln – aus Größe, Wänden, Fenstern und Dämmung.
Wozu brauchen Sie das?
Damit Ihre neue Heizung die richtige Größe hat. Eine zu große Wärmepumpe schaltet sich ständig ein und aus, geht schneller kaputt und verbraucht mehr Strom. Eine zu kleine schafft es an kalten Tagen nicht.
Was erfahren Sie außerdem?
Ob Ihre vorhandenen Heizkörper für eine Wärmepumpe reichen. Wärmepumpen arbeiten mit weniger heißem Heizwasser als Öl- oder Gasheizungen. Die Berechnung zeigt Raum für Raum, wo ein größerer Heizkörper nötig ist.
Was hat das mit der Förderung zu tun?
Wer Zuschuss für eine neue Heizung oder für das genaue Einstellen der Heizkörper haben will (Fachwort: hydraulischer Abgleich), braucht diese Berechnung als Grundlage.
Was Sie bekommen
Sie erfahren Raum für Raum, wie viel Wärme Ihr Haus braucht – und ob Ihre Heizkörper für eine Wärmepumpe reichen.
Jeder Raum einzeln
Wir rechnen jeden Raum einzeln durch, statt nur die Wohnfläche mit einem Schätzwert malzunehmen. Nur so zeigt sich, welcher Raum wie viel Wärme braucht.
Nach der anerkannten Norm
Die Berechnung folgt der Norm DIN EN 12831. Das ist das Verfahren, das Heizungsbauer und Förderstellen verlangen.
Reichen Ihre Heizkörper?
Wir sagen Ihnen für jeden Raum, wie heiß das Heizwasser sein muss – und damit, ob Ihre vorhandenen Heizkörper für eine Wärmepumpe genügen.
Grundlage für die Förderung
Für den Zuschuss müssen die Heizkörper genau eingestellt werden. Das dafür verlangte Verfahren setzt diese Berechnung voraus.
So läuft es ab
Sie schicken uns Grundrisse und ein paar Angaben zum Haus – den Bericht bekommen Sie als PDF für Ihren Installateur.
Unterlagen schicken
Sie schicken uns die Grundrisse, das Baujahr und Angaben zu Fenstern und Dämmung.
Rückfragen klären
Was fehlt, klären wir am Telefon – meist in zehn Minuten.
Wir rechnen
Wir berechnen für jeden Raum, wie viel Wärme er braucht. Das dauert in der Regel drei Tage, sobald alles vorliegt.
Sie bekommen den Bericht
Als PDF, das Sie direkt an Ihren Heizungsbauer weitergeben können. Er sieht darin, welche Leistung die neue Heizung haben muss.
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Brauche ich dafür einen Vor-Ort-Termin?
In den meisten Fällen nicht. Wenn Grundrisse und Angaben zum Gebäude vorliegen, rechnen wir aus dem Büro.
Wie schnell geht das?
In der Regel drei Tage ab dem Moment, in dem alle Unterlagen vorliegen.
Ist die Berechnung förderfähig?
Einzeln beauftragt gibt es dafür keinen Zuschuss. Machen Sie eine geförderte Energieberatung, ist die Berechnung darin enthalten.
Was ist, wenn meine Heizkörper zu klein sind?
Das sagt Ihnen die Berechnung. Sie zeigt für jeden Raum, wie heiß das Heizwasser sein muss – und damit, wo ein größerer Heizkörper nötig ist.
Die Deutsche Sanierungsförderung ist ein privates Beratungsunternehmen und keine staatliche Stelle. Über Fördermittel entscheiden ausschließlich das BAFA und die KfW.
Stand der Förderangaben: September 2026. Die genannten Zuschüsse stammen aus zwei staatlichen Programmen: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Dämmung, Fenster, Lüftung – zuständig ist das BAFA) und der Heizungsförderung der KfW. Es gelten die Regeln an dem Tag, an dem Ihr Antrag gestellt wird. Einen Anspruch auf Förderung haben Sie erst mit der schriftlichen Zusage; der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Diese Seite ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung im rechtlichen Sinne.
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