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Ratgeber · Förderung

Förderung beim Hauskauf: Was Käufer beim Antrag beachten müssen

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 21.10.2026

Sie kaufen gerade ein Haus und wollen gleich sanieren? Sie kaufen ein Haus, das saniert werden muss, und wollen sofort loslegen. Zwischen Notar und Grundbucheintrag vergehen aber oft Monate. Wer die Förderung in dieser Zeit richtig vorbereitet, verliert keine Zeit – und vermeidet die drei Fehler, an denen Käufer sie regelmäßig verlieren.

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Schreibtisch mit Förderantrag, Hausschlüssel und einem kleinen Hausmodell
Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab wann Käufer den Antrag stellen dürfen, regeln BAFA und KfW unterschiedlich – vor dem ersten Auftrag klären.
  • Antragsteller, Rechnungsempfänger und Zahler müssen dieselben Personen sein.
  • Barzahlungen werden nicht gefördert.
  • Der Hauskauf selbst ist kein Beginn des Vorhabens – der Auftrag an den Handwerker schon.

Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026

Sie kaufen gerade ein Haus? Wir planen die Sanierung parallel zum Kauf und stellen die Anträge rechtzeitig.

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Was beim Hauskauf anders ist

Beim Kauf ist man Eigentümer auf Raten: Erst wird der Kaufvertrag beurkundet, dann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen (Auflassungsvormerkung), am Ende der Eigentumswechsel. Für die Förderung ist Wann Sie als Käufer den Antrag stellen dürfen, regeln BAFA und KfW unterschiedlich. Klären Sie das, bevor Sie Handwerker beauftragen – dann verlieren Sie keine Zeit zwischen Notar und Grundbuch.

Viel wichtiger ist, dass von Anfang an alles zusammenpasst: wer den Antrag stellt, an wen die Rechnungen gehen und wer bezahlt.

Die goldene Regel: dieselben Namen überall

Antragsteller, Rechnungsempfänger und die Person, die bezahlt, müssen dieselben sein. Stehen zwei Namen im Antrag, dürfen beide auf der Rechnung stehen – aber es darf niemand Fremdes dazukommen.

SituationFolge
Antrag: Anna Müller · Rechnung: Anna Müller · Zahlung: Konto Anna Müllerpasst
Antrag: Anna und Ben Müller · Rechnung: beide · Zahlung: Gemeinschaftskontopasst
Antrag: Anna Müller · Rechnung: Ben MüllerFörderung gefährdet
Antrag: Anna Müller · Zahlung vom Konto der ElternFörderung gefährdet
Bar bezahlt, Quittung vom Handwerkerwird nicht gefördert

Drei weitere Fallen

  1. Zu früh unterschriebenDer Vertrag mit dem Handwerker darf erst nach dem Antrag kommen – oder er braucht eine Förderklausel. Der Kaufvertrag für das Haus zählt dabei nicht. Mehr in Wann beginnt das Vorhaben?.
  2. Material selbst im Baumarkt gekauftOhne ordentliche Rechnung auf den Namen des Antragstellers und ohne Überweisung zählt es nicht.
  3. Rechnung in einer anderen SpracheFirmen aus dem Ausland dürfen Sie beauftragen. Die Rechnung sollte aber auf Deutsch vorliegen oder übersetzt werden, sonst gibt es Rückfragen.
Wie ist das bei Ihrem Haus?Kostenloses Erstgespräch anfragen

Für Käufer besonders wichtig: der Plan vor dem Einzug

Wer ein Haus kauft, das ohnehin entkernt wird, hat die beste Gelegenheit für eine gründliche Sanierung: Das Haus ist leer, und alles kann in einem Zug gemacht werden. Ein Sanierungsfahrplan zeigt, welche Schritte sich lohnen, und verdoppelt beim BAFA die angerechneten Kosten von 30.000 € auf 60.000 € je Wohnung und Jahr.

Für den Heizungstausch gilt: Den Zuschlag für den frühen Tausch bekommen nur Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Wer kauft, um selbst einzuziehen, sollte das im Antrag richtig angeben.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Muss ich im Grundbuch stehen, um Förderung zu beantragen?

Das regeln BAFA und KfW unterschiedlich, und es hängt vom Stand des Kaufs ab. Ob schon der notarielle Kaufvertrag reicht oder der Eigentumswechsel abgewartet werden muss, klären wir vor dem Antrag.

Wir kaufen zu zweit. Wer stellt den Antrag?

Einer von Ihnen oder beide – wichtig ist nur, dass dieselben Namen auf Antrag, Rechnung und Zahlung stehen. Zahlt der Partner vom eigenen Konto, obwohl er nicht im Antrag steht, gibt es Ärger.

Darf ich Handwerker bar bezahlen?

Nein. Bar bezahlte Rechnungen werden nicht gefördert. Überweisen Sie immer von einem Konto, das auf den Namen des Antragstellers läuft.

Zählt der Kaufvertrag für das Haus als Beginn des Vorhabens?

Nein. Der Kauf der Immobilie ist kein Beginn der Sanierung. Als Beginn gilt erst der Vertrag mit dem Handwerker.

Hauskauf und Förderung, sauber verbunden

Wir sorgen dafür, dass Antrag, Verträge und Rechnungen zusammenpassen – vom Notartermin bis zur Auszahlung. Sie erreichen uns unter .

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

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SabineOktober 2026 · Bewertung bei Google
Wir waren echt zufrieden. Rückruf kam schon am gleichen Tag, Termin und fertiger Fahrplan folgten in unter 14 Tagen. Man hat einen festen Ansprechpartner, der auch später noch erreichbar ist. Alles wurde klar erklärt, ohne Fachchinesisch. Den ganzen Förderkram haben sie komplett übernommen. Termine und Preise wurden eingehalten. Klare Empfehlung.

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