Beratung und Förderung:   5,0Kundenstimmen bei Google Mo–Fr 8–19 Uhr · Erstgespräch kostenfrei
Ratgeber · Förderung

Wann beginnt das Vorhaben? Die Grenze, die über Ihren Zuschuss entscheidet

Ing. Yassir Mustafa · Stand: 25.10.2026

Sie haben ein Angebot vorliegen und wollen unterschreiben? Stehen die Ziegel schon auf der Baustelle, hat die Sanierung dann begonnen? Oder erst mit dem ersten Hammerschlag? Die Antwort ist wichtig: Wer den Förderantrag nach dem Beginn stellt, bekommt nichts. Und der Beginn liegt früher, als die meisten denken.

15 Minuten am Telefon, unverbindlich.
Schreibtisch mit Förderantrag, Stift und einem Kalender mit einem markierten Tag
Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Vorhaben beginnt mit dem Liefer- oder Leistungsvertrag (also schon die Unterschrift unter dem Auftrag) – nicht mit dem ersten Arbeitstag.
  • Angebote, Beratung, Planung und der Hauskauf zählen nicht als Beginn.
  • Ein Vertrag mit Förderklausel ist vor dem Antrag erlaubt.
  • Rückwirkend gibt es keine Förderung.

Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026

Sie haben ein Angebot und wollen unterschreiben? Lassen Sie uns vorher kurz draufschauen.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Die Regel: Unterschrift ist Beginn

Für BAFA und KfW beginnt ein Vorhaben mit dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der der Ausführung zuzurechnen ist. Einfach gesagt: Sobald Sie beim Handwerker oder Lieferanten verbindlich bestellen, hat das Vorhaben begonnen. Nicht der erste Arbeitstag zählt, nicht die erste Zahlung, sondern Ihre Unterschrift.

Der Antrag muss deshalb vorher gestellt sein. Rückwirkend geht nichts.

Was als Beginn zählt – und was nicht

HandlungBeginn des Vorhabens?
Angebote einholen, Besichtigungsterminenein
Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Planungnein
Kaufvertrag für das Haus beim Notarnein
Auftrag an den Handwerker ohne Förderklauselja
Material bestellt oder geliefertja, wenn verbindlich gekauft
Anzahlung an den Handwerkerja, setzt einen Vertrag voraus
Auftrag mit Förderklauselnein, solange die Förderung nicht zugesagt ist

Die Lösung: der Vertrag mit Förderklausel

Viele Handwerker wollen eine Unterschrift, bevor sie einen Termin reservieren. Damit Sie trotzdem sicher sind, gibt es die Förderklausel: Der Vertrag gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist (oder Sie können zurücktreten, wenn sie abgelehnt wird). Ein solcher Vertrag zählt nicht als Beginn. Wie die Klausel aussieht, steht in Vertrag mit Förderklausel.

Beim BAFA kommt eine zweite Bedingung hinzu: Ein eingetragener Energieberater muss vor dem Antrag bestätigen, was gebaut wird. Planen Sie dafür einige Tage ein.

Wie ist das bei Ihrem Haus?Kostenloses Erstgespräch anfragen

Die richtige Reihenfolge

  1. Planen und Angebote einholenOhne Unterschrift.
  2. Bestätigung des EnergieberatersFür BAFA-Maßnahmen Pflicht, für die Heizung bei der KfW durch den Fachbetrieb.
  3. Antrag stellenBAFA oder KfW, je nach Maßnahme.
  4. UnterschreibenNach dem Antrag – oder vorher nur mit Förderklausel.
  5. Bauen, bezahlen, nachweisenDanach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Häufige Fragen

Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen

Was gilt als Beginn des Vorhabens?

Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einem Handwerker oder Lieferanten, der die Maßnahme ausführt. Ab da ist kein Antrag mehr möglich.

Darf ich vor dem Antrag Angebote einholen?

Ja. Angebote, Beratung, Planung und der Sanierungsfahrplan sind erlaubt und zählen nicht als Beginn.

Darf ich vor dem Antrag einen Vertrag unterschreiben?

Nur mit Förderklausel: Der Vertrag gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist, oder Sie dürfen zurücktreten, wenn sie abgelehnt wird.

Was ist, wenn Material schon geliefert wurde?

Geliefertes Material setzt einen Kaufvertrag voraus. Damit hat das Vorhaben in der Regel begonnen – es sei denn, dieser Vertrag enthält ebenfalls eine Förderklausel.

Erst Antrag, dann Unterschrift

Wir prüfen Ihr Angebot, ergänzen die Förderklausel und stellen den Antrag rechtzeitig. Sie erreichen uns unter .

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Google Bewertungen5,0von 5 Sternen
SabineOktober 2026 · Bewertung bei Google
Wir waren echt zufrieden. Rückruf kam schon am gleichen Tag, Termin und fertiger Fahrplan folgten in unter 14 Tagen. Man hat einen festen Ansprechpartner, der auch später noch erreichbar ist. Alles wurde klar erklärt, ohne Fachchinesisch. Den ganzen Förderkram haben sie komplett übernommen. Termine und Preise wurden eingehalten. Klare Empfehlung.

In vier Klicks zum kostenlosen Erstgespräch

In der Expertenliste des Bundes eingetragenExpertenliste des Bundes Mit Zuschuss von BAFA und KfWBAFA & KfW Fahrplan in 7 TagenIn 7 Tagen
AnliegenGebäudeBaujahrKontakt
Worum geht es Ihnen?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Um welches Gebäude geht es?
Ein Klick genügt, es geht automatisch weiter.
Wann wurde das Gebäude gebaut?
Eine Schätzung reicht.
Wie dürfen wir Sie erreichen?
Ein eingetragener Energieberater ruft Sie an. Die E-Mail brauchen wir für die Terminbestätigung.

Danke – Ihr Erstgespräch ist angefragt.

Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden an.

Wir rufen von dieser Nummer an – am besten gleich einspeichern:

Direkt mit einem eingetragenen Energieberater sprechen, Mo–Fr von 8 bis 19 Uhr.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

WhatsApp öffnen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.

Telefon
ErreichbarkeitMontag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr
Vor-Ort-Termine in ganz Nordrhein-Westfalen

Ein eingetragener Energieberater ruft Sie innerhalb von 24 Stunden an – etwa 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich.

Energieeffizienz-Experte, eingetragen in der Expertenliste der dena Deutsche Energie-Agentur Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kreditanstalt für Wiederaufbau

Unverbindlich: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.

Wir nutzen Ihre Angaben nur, um Sie zurückzurufen. Kein Newsletter, keine Weitergabe. Datenschutz.

Anrufen Erstgespräch