Wir waren echt zufrieden. Rückruf kam schon am gleichen Tag, Termin und fertiger Fahrplan folgten in unter 14 Tagen. Man hat einen festen Ansprechpartner, der auch später noch erreichbar ist. Alles wurde klar erklärt, ohne Fachchinesisch. Den ganzen Förderkram haben sie komplett übernommen. Termine und Preise wurden eingehalten. Klare Empfehlung.
Wann beginnt das Vorhaben? Die Grenze, die über Ihren Zuschuss entscheidet
Sie haben ein Angebot vorliegen und wollen unterschreiben? Stehen die Ziegel schon auf der Baustelle, hat die Sanierung dann begonnen? Oder erst mit dem ersten Hammerschlag? Die Antwort ist wichtig: Wer den Förderantrag nach dem Beginn stellt, bekommt nichts. Und der Beginn liegt früher, als die meisten denken.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Vorhaben beginnt mit dem Liefer- oder Leistungsvertrag (also schon die Unterschrift unter dem Auftrag) – nicht mit dem ersten Arbeitstag.
- Angebote, Beratung, Planung und der Hauskauf zählen nicht als Beginn.
- Ein Vertrag mit Förderklausel ist vor dem Antrag erlaubt.
- Rückwirkend gibt es keine Förderung.
Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) · Stand der Angaben: 28.09.2026
Sie haben ein Angebot und wollen unterschreiben? Lassen Sie uns vorher kurz draufschauen.
Kostenloses Erstgespräch anfragenDie Regel: Unterschrift ist Beginn
Für BAFA und KfW beginnt ein Vorhaben mit dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der der Ausführung zuzurechnen ist. Einfach gesagt: Sobald Sie beim Handwerker oder Lieferanten verbindlich bestellen, hat das Vorhaben begonnen. Nicht der erste Arbeitstag zählt, nicht die erste Zahlung, sondern Ihre Unterschrift.
Der Antrag muss deshalb vorher gestellt sein. Rückwirkend geht nichts.
Was als Beginn zählt – und was nicht
| Handlung | Beginn des Vorhabens? |
|---|---|
| Angebote einholen, Besichtigungstermine | nein |
| Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Planung | nein |
| Kaufvertrag für das Haus beim Notar | nein |
| Auftrag an den Handwerker ohne Förderklausel | ja |
| Material bestellt oder geliefert | ja, wenn verbindlich gekauft |
| Anzahlung an den Handwerker | ja, setzt einen Vertrag voraus |
| Auftrag mit Förderklausel | nein, solange die Förderung nicht zugesagt ist |
Die Lösung: der Vertrag mit Förderklausel
Viele Handwerker wollen eine Unterschrift, bevor sie einen Termin reservieren. Damit Sie trotzdem sicher sind, gibt es die Förderklausel: Der Vertrag gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist (oder Sie können zurücktreten, wenn sie abgelehnt wird). Ein solcher Vertrag zählt nicht als Beginn. Wie die Klausel aussieht, steht in Vertrag mit Förderklausel.
Beim BAFA kommt eine zweite Bedingung hinzu: Ein eingetragener Energieberater muss vor dem Antrag bestätigen, was gebaut wird. Planen Sie dafür einige Tage ein.
Die richtige Reihenfolge
- Planen und Angebote einholenOhne Unterschrift.
- Bestätigung des EnergieberatersFür BAFA-Maßnahmen Pflicht, für die Heizung bei der KfW durch den Fachbetrieb.
- Antrag stellenBAFA oder KfW, je nach Maßnahme.
- UnterschreibenNach dem Antrag – oder vorher nur mit Förderklausel.
- Bauen, bezahlen, nachweisenDanach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Was gilt als Beginn des Vorhabens?
Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einem Handwerker oder Lieferanten, der die Maßnahme ausführt. Ab da ist kein Antrag mehr möglich.
Darf ich vor dem Antrag Angebote einholen?
Ja. Angebote, Beratung, Planung und der Sanierungsfahrplan sind erlaubt und zählen nicht als Beginn.
Darf ich vor dem Antrag einen Vertrag unterschreiben?
Nur mit Förderklausel: Der Vertrag gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist, oder Sie dürfen zurücktreten, wenn sie abgelehnt wird.
Was ist, wenn Material schon geliefert wurde?
Geliefertes Material setzt einen Kaufvertrag voraus. Damit hat das Vorhaben in der Regel begonnen – es sei denn, dieser Vertrag enthält ebenfalls eine Förderklausel.
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