Wir waren echt zufrieden. Rückruf kam schon am gleichen Tag, Termin und fertiger Fahrplan folgten in unter 14 Tagen. Man hat einen festen Ansprechpartner, der auch später noch erreichbar ist. Alles wurde klar erklärt, ohne Fachchinesisch. Den ganzen Förderkram haben sie komplett übernommen. Termine und Preise wurden eingehalten. Klare Empfehlung.
Sanierung von der Steuer absetzen: Steuerbonus statt Zuschuss?
Sie überlegen, ob Zuschuss oder Steuerbonus für Sie mehr bringt? Statt eines Zuschusses vom Staat können selbst nutzende Eigentümer einen Teil der Sanierungskosten von der Steuer abziehen. Manchmal ist das sogar mehr Geld. Wann sich welcher Weg lohnt – und was Steuertipp, den kaum jemand kennt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Steuerbonus beträgt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Wohnung.
- Er gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist.
- Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder Zuschuss oder Steuerbonus.
- Beim Heizungstausch ist der Zuschuss der KfW fast immer besser.
Quellen: Einkommensteuergesetz § 35c · Einkommensteuergesetz § 35a · Stand der Angaben: 28.09.2026
Zuschuss oder Steuer – was bringt Ihnen mehr? Wir rechnen beides für Ihre Maßnahme durch.
Kostenloses Erstgespräch anfragenSo funktioniert der Steuerbonus
Nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes können Sie 20 Prozent der Kosten einer energetischen Sanierung direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – nicht vom Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Verteilt wird das auf drei Jahre: 7 Prozent im Jahr der Fertigstellung, 7 Prozent im Jahr danach, 6 Prozent im dritten Jahr. Höchstens 40.000 € je Wohnung.
Voraussetzungen: Sie bewohnen das Haus selbst, es ist bei Beginn älter als zehn Jahre, ein Fachbetrieb führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus, und Sie überweisen.
Beispiel: Fassadendämmung für 30.000 €
Zuschuss vom BAFA
Mit Sanierungsfahrplan und über 30.000 € Kosten etwas mehr.
Steuerbonus
Nur, wenn Sie so viel Einkommensteuer zahlen.
Wann welcher Weg besser ist
| Fall | Besser |
|---|---|
| Heizungstausch | Zuschuss der KfW – 30 % bis 80 % schlagen 20 % |
| Dämmung oder Fenster ohne Energieberater | Steuerbonus – dafür ist kein Energieberater nötig |
| Dämmung mit Sanierungsfahrplan, hohe Kosten | meist Zuschuss, nachrechnen |
| Wenig Einkommensteuer, etwa im Ruhestand | Zuschuss – der Steuerbonus läuft ins Leere |
| Vermietetes Haus | Zuschuss – Steuerbonus gilt nicht |
Wichtig: Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eins von beiden. Die Kosten für einen Energieberater, der die Maßnahme begleitet, können beim Steuerbonus zur Hälfte zusätzlich angesetzt werden.
Für alles andere: der Abzug für Handwerkerleistungen
Neben dem Steuerbonus gibt es den Abzug für Handwerkerleistungen im Haushalt (Paragraf 35a): 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr – allerdings nur für Arbeiten, die nicht schon über Zuschuss oder Steuerbonus gefördert werden, etwa Malerarbeiten oder Reparaturen.
Der Höchstbetrag gilt je Haushalt. Wer gerade mit dem Partner zusammenzieht und gemeinsam renoviert, sollte mit seiner Steuerberatung klären, wie sich das im Jahr des Umzugs auswirkt.
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Wie viel kann ich bei einer Sanierung von der Steuer absetzen?
Mit dem Steuerbonus für energetische Sanierung 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent), höchstens 40.000 € je Wohnung.
Kann ich Steuerbonus und Zuschuss kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie müssen sich je Maßnahme entscheiden. Verschiedene Maßnahmen können aber unterschiedlich gefördert werden.
Gilt der Steuerbonus auch für vermietete Häuser?
Nein, nur für selbst genutztes Wohneigentum. Vermieter können Sanierungskosten als Werbungskosten absetzen.
Was brauche ich für den Steuerbonus?
Eine Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster, eine Rechnung auf Deutsch und eine Überweisung – Barzahlung zählt nicht. Das Haus muss bei Beginn älter als zehn Jahre sein.
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