Wir waren echt zufrieden. Rückruf kam schon am gleichen Tag, Termin und fertiger Fahrplan folgten in unter 14 Tagen. Man hat einen festen Ansprechpartner, der auch später noch erreichbar ist. Alles wurde klar erklärt, ohne Fachchinesisch. Den ganzen Förderkram haben sie komplett übernommen. Termine und Preise wurden eingehalten. Klare Empfehlung.
Maßnahmen verteilen: Mehr Förderung durch Sanierung über mehrere Jahre
Sie planen mehrere große Maßnahmen und wollen keinen Zuschuss verschenken? Ein häufiger und teurer Fehler: zu viel in einem Jahr beantragen. Beim BAFA gibt es jedes Jahr eine neue Obergrenze. Wer seine Schritte klug verteilt, kann den Zuschuss für dieselbe Sanierung unter Umständen verdoppeln.

Das Wichtigste in Kürze
- Die BAFA-Obergrenze von 30.000 € gilt je Wohnung und Kalenderjahr.
- Wer große Maßnahmen auf zwei Jahre verteilt, kann sie zweimal nutzen.
- Mit Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 € je Jahr.
- Eine einzelne Maßnahme darf nicht künstlich geteilt werden.
Quellen: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude · BAFA: Energieberatung für Wohngebäude · Stand der Angaben: 28.09.2026
Sie planen mehrere Maßnahmen? Wir legen die Reihenfolge so, dass Sie das meiste herausholen.
Kostenloses Erstgespräch anfragenDie Regel hinter dem Trick
Das BAFA fördert Dämmung, Fenster und Haustechnik mit 15 % – auf höchstens 30.000 € Kosten je Wohnung und Kalenderjahr. Mit Sanierungsfahrplan sind es 60.000 €. Diese Grenze gilt jedes Jahr neu.
Wer Dach und Fassade im selben Jahr für zusammen 60.000 € macht, stößt ohne Fahrplan an die Grenze. Verteilt auf zwei Jahre, wird jede Maßnahme voll angerechnet.
Dach und Fassade für 60.000 € – drei Wege
Annahme: Einfamilienhaus, BAFA-Einzelmaßnahmen.
Alles in einem Jahr
Die Hälfte der Kosten bekommt keinen Zuschuss.
Auf zwei Jahre verteilt
Doppelter Zuschuss für dieselbe Sanierung.
Ein Jahr mit Sanierungsfahrplan
Mit Zuschlag auf den Teil über 30.000 €.
Wann sich das Verteilen lohnt
- Mehrere große MaßnahmenDach, Fassade, Fenster – jede für sich nahe an der Obergrenze.
- Kein ZeitdruckDas Haus ist bewohnbar, nichts ist kaputt. Sie können über zwei bis drei Jahre planen.
- Sinnvolle ReihenfolgeWas technisch zusammengehört, bleibt zusammen. Fenster und Fassade etwa gemeinsam, damit die Anschlüsse stimmen – siehe Die richtige Reihenfolge.
Die Heizung läuft getrennt über die KfW und hat ihre eigene Obergrenze. Sie kann im selben Jahr wie eine BAFA-Maßnahme kommen, ohne dieser etwas wegzunehmen. Aber: Der Zuschlag für den frühen Heizungstausch sinkt ab Februar 2027 – hier kann Warten teuer werden.
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten fragen
Warum bringt das Verteilen auf mehrere Jahre mehr Förderung?
Beim BAFA gelten die Obergrenzen je Wohnung und Kalenderjahr. Wer zwei große Maßnahmen auf zwei Jahre verteilt, kann die Obergrenze zweimal nutzen.
Gilt das auch für die Heizung?
Nein. Die Heizungsförderung der KfW hat eine eigene Obergrenze für das Vorhaben. Sie läuft ohnehin getrennt vom BAFA und nimmt ihm nichts weg.
Darf ich eine Maßnahme künstlich teilen?
Nein. Eine zusammenhängende Maßnahme, etwa die Fassade, lässt sich nicht auf zwei Jahre aufteilen, um zweimal zu kassieren. Verteilt werden verschiedene Maßnahmen.
Was ist besser: verteilen oder Sanierungsfahrplan?
Oft beides zusammen. Der Sanierungsfahrplan verdoppelt die Obergrenze je Jahr, das Verteilen nutzt sie mehrfach.
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